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OLG-CELLE – Urteil, 17 UF 97/08 vom 02.10.2008

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Krankheitsunterhalt, Befristung, Betreuungsbonus
Stichwort:Krankheitsunterhalt
Leitsatz:1. Ist der Unterhaltsberechtigte vollständig an einer Erwerbstätigkeit gehindert, geht sein Anspruch auf nachehelichen Krankheitsunterhalt nach § 1572 BGB auch dann auf den vollen Unterhalt nach den ehelichen Lebensverhältnissen, wenn der Berechtigte eine Rente wegen Erwerbsminderung bezieht.

2. Die Betreuung von zwei 16 1/2-jährigen Zwillingskindern neben einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit rechtfertigt grundsätzlich keinen Betreuungsbonus mehr für den Unterhaltspflichtigen.

3. Zur Herabsetzung und Befristung eines Anspruches auf nachehelichen Krankheitsunterhalt, wenn der Berechtigte eine - mit den im Versorgungsausgleich erworbenen Anrechten aufgebesserte - gesetzliche Erwerbsminderungsrente bezieht.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 17 UF 97/08




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