JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > K > Krankheitsbedingte Kündigung bei Alkoholabhängigkeit
| Rechtsgebiete: | KSchG, BGB, BetrVG |
| Schlagworte: | Krankheitsbedingte Kündigung bei Alkoholabhängigkeit, Wiedereinstellungsanspruch? |
| Stichwort: | Krankheitsbedingte Kündigung bei Alkoholabhängigkeit |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Eine krankheitsbedingte Kündigung ist nicht schon dann sozial ungerechtfertigt, wenn die bei Zugang der Kündigung negative Prognose durch spätere Ereignisse in Frage gestellt wird (vgl. Senatsurteil vom 29. April 1999 - 2 AZR 431/98 -, zur Veröffentlichung vorgesehen). 2. Für die Begründung der Voraussetzungen eines Wiedereinstellungsanspruchs nach einer wirksamen krankheitsbedingten Kündigung genügt es nicht, daß der darlegungs- und beweispflichtige Arbeitnehmer Tatsachen vorträgt, die die negative Gesundheitsprognose erschüttern; vielmehr kommt ein Wiedereinstellungsanspruch allenfalls dann in Betracht, wenn nach dem Vorbringen des Arbeitnehmers von einer positiven Gesundheitsprognose auszugehen ist. Aktenzeichen: 2 AZR 639/98 Bundesarbeitsgericht 2. Senat Urteil vom 17. Juni 1999 - 2 AZR 639/98 - I. Arbeitsgericht Hamburg - 3 Ca 176/96 - Urteil vom 08. April 1997 II. Landesarbeitsgericht Hamburg - 3 Sa 40/97 - Urteil vom 10. Februar 1998 |
| Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 639/98 | |
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