JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > K > Krankheitsbedingte Kündigung
| Rechtsgebiete: | ArbGG, SGB IX, ZPO, KSchG |
| Schlagworte: | krankheitsbedingte Kündigung - Betriebliches Eingliederungsmanagement |
| Stichwort: | Krankheitsbedingte Kündigung |
| Volltext: LAG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 10 Sa 495/08 | |
| Rechtsgebiete: | KSchG, SGB IX |
| Schlagworte: | Krankheitsbedingte Kündigung, BEM |
| Stichwort: | Krankheitsbedingte Kündigung |
| Leitsatz: | 1. Eine Kündigung ist als letztes Mittel nur zulässig, wenn der Arbeitgeber alle zumutbaren Möglichkeiten zu ihrer Vermeidung ausgeschöpft hat. Bei einer krankheitsbedingten Kündigung hat der Arbeitgeber alle gleichwertigen, leidensgerechten Arbeitsplätze, auf denen der betroffene Arbeitnehmer unter Wahrnehmung des Direktionsrechtes einsetzbar wäre, in Betracht zu ziehen und ggf. "freizumachen" (BAG vom 12.07.2007, AP Nr. 28 zu § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung). 2. Hat der Arbeitgeber kein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchgeführt, hat der Arbeitgeber substantiiert zu einem nicht mehr möglichen Einsatz des Arbeitnehmers auf dem bisher innegehabten Arbeitsplatz einerseits vorzutragen sowie andererseits, warum der Arbeitnehmer nicht auf einem anderen Arbeitsplatz bei geänderter Tätigkeit eingesetzt werden könnte (BAG vom 12.07.2007, a. a. O.). Dasselbe gilt, wenn der Arbeitgeber zwar ein BEM durchgeführt habe, im BEM aber nicht geprüft wurde, ob eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers auf einem anderen, ggf. "freizumachenden" Arbeitsplatz möglich ist. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 9 Sa 699/08 | |
| Rechtsgebiete: | SGB IX |
| Schlagworte: | krankheitsbedingte Kündigung |
| Stichwort: | Krankheitsbedingte Kündigung |
| Volltext: LAG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 Sa 563/08 | |
| Rechtsgebiete: | KSchG |
| Schlagworte: | Krankheitsbedingte Kündigung |
| Stichwort: | Krankheitsbedingte Kündigung |
| Leitsatz: | Die für die Kündigung wegen lang andauernder Erkrankung notwendige negative Prognose ist dann zu verneinen, wenn aufgrund ärztlicherseits in Aussicht gestellter Behandlungsmaßnahmen - hier Bandscheibenoperation - im Zeitpunkt der Kündigung die Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit zumindest möglich erscheint. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 10 Sa 739/08 | |
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