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Krankenversicherungsunternehmen

Entscheidungen der Gerichte




BVERFG – Urteil, 1 BvR 706/08 vom 10.06.2009

Rechtsgebiete:SGB V, VVG, VAG, KalV, GG, GKV- WSG
Stichwort:Krankenversicherungsunternehmen
Leitsatz:Die Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform 2007 zur Sicherstellung eines lebenslangen, umfassenden Schutzes der Mitglieder der privaten Krankenversicherung ist verfassungsgemäß.

Der Gesetzgeber durfte zur Erleichterung des Versicherungswechsels und zur Verbesserung des Wettbewerbs in der privaten Krankenversicherung die teilweise Portabilität der Alterungsrückstellungen vorsehen.

Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse darf auf ein dreijähriges Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze ausgedehnt werden.

Den Gesetzgeber trifft eine Beobachtungspflicht im Hinblick auf die Folgen der Reform für die Versicherungsunternehmen und die bei Ihnen Versicherten.
Volltext: BVERFG - Urteil, 1 BvR 706/08



BVERFG – Beschluss, 1 BvR 825/08 vom 10.06.2009

Rechtsgebiete:GG, VAG, VVG
Stichwort:Krankenversicherungsunternehmen
Leitsatz:Der Kontrahierungszwang für Krankenversicherungen nach Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform 2007 greift bei kleineren Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit im Sinne von § 53 VAG in die Vereinigungsfreiheit des Art. 9 Abs. 1 GG ein. Der Kontrahierungszwang besteht deswegen nur gegenüber Antragstellern aus ihrem nach der Satzung vorgesehenen Mitgliederkreis.
Volltext: BVERFG - Beschluss, 1 BvR 825/08

BVERFG – Beschluss, 1 BvR 831/08 vom 10.06.2009

Rechtsgebiete:GG, VAG, VVG
Stichwort:Krankenversicherungsunternehmen
Leitsatz:Der Kontrahierungszwang für Krankenversicherungen nach Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform 2007 greift bei kleineren Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit im Sinne von § 53 VAG in die Vereinigungsfreiheit des Art. 9 Abs. 1 GG ein. Der Kontrahierungszwang besteht deswegen nur gegenüber Antragstellern aus ihrem nach der Satzung vorgesehenen Mitgliederkreis.
Volltext: BVERFG - Beschluss, 1 BvR 831/08

BSG – Urteil, B 1 KN 1/07 KR R vom 16.12.2008

Rechtsgebiete:SGB V, BGB
Schlagworte:Krankenversicherung - Abhängigkeit des Vergütungsanspruchs des Krankenhauses von der objektiven Erforderlichkeit der Krankenhausbehandlung nach allein medizinischen Erfordernissen -Freiheit des Gerichts bei der Prüfungsreihenfolge für die Begründung der Entscheidung
Stichwort:Krankenversicherungsunternehmen
Leitsatz:1. Ist eine Klage aus mehreren Gründen gerechtfertigt oder aus mehreren Gründen abzuweisen, so ist es Sache des Gerichts, auf welchen Grund es seine Entscheidung stützt (Fortführung von BSG vom 4.2.1988 - 11 RAr 26/87 = BSGE 63, 37, 41 f = SozR 1300 § 45 Nr 34; Abgrenzung zu BSG vom 10.4.2008 - B 3 KR 19/05 R = SozR 4-2500 § 39 Nr 12).

2. Der Vergütungsanspruch des Krankenhauses gegen die Krankenkasse setzt insbesondere die objektive Erforderlichkeit der Krankenhausbehandlung des Versicherten nach allein medizinischen Erfordernissen voraus (Anschluss an BSG vom 25.9.2007 - GS 1/06 = BSGE 99, 111 = SozR 4-2500 § 39 Nr 10).
Volltext: BSG - Urteil, B 1 KN 1/07 KR R


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