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Krankenkasse

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 8 AZR 105/08 vom 18.12.2008

Rechtsgebiete:BGB, ZPO, SGB IV, ArbGG, EStG
Schlagworte:Schadensersatzanspruch gemäß § 717 Abs. 2 ZPO, Tarifliche Ausschlussfrist
Stichwort:Krankenkasse
Volltext: BAG - Urteil, 8 AZR 105/08



OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 145/08 vom 20.08.2008

Rechtsgebiete:FGG, HFEG, JVEG, KostO, SGB V
Schlagworte:Krankenhaus, Unterbringung, Beobachtung, Kosten, Gutachten, Sachverständiger, Krankenkasse, Krankenhausbehandlung, Staatskasse
Stichwort:Krankenkasse
Leitsatz:Wird die Unterbringung eines Betroffenen in einem Psychiatrischen Krankenhaus zur Vorbereitung eines Gutachtens richterlich angeordnet, so kommt die Erstattung der Kosten des stationären Aufenthaltes als Aufwendungen des Sachverständigen nach §§ 8 Abs. 1 Nr. 4, 12 JVEG nur dann in Betracht, wenn der Aufenthalt ausschließlich der Begutachtung diente. Sind daneben auch medizinische Gründe gegeben, die einen stationären Krankenhausaufenthalt zur Erkennung oder Behandlung einer Krankheit erfordern, so wird die Leistungspflicht der Krankenkasse bzw. des Sozialhilfeträgers durch die richterliche Anordnung der Unterbringung nicht ausgeschlossen.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 145/08

THUERINGER-OVG – Urteil, 3 KO 1021/04 vom 20.08.2008

Rechtsgebiete:ThürRettG, SGB V, BGB
Schlagworte:Sicherstellungsauftrag, Rettungsdienst, Notarzt, Vertragsarzt, Nichtvertragsarzt, Notfalldienst, Sachleistungsprinzip, ärztliche Leistung, Bereithaltepauschale, Nulleinsätze, Nulleinsatzpauschale, Bereitschaft, Vergütung, Rettungsdienstträger, Krankenkasse, Kassenärztliche Vereinigung, KV, Budgetvereinbarung, Landkreis, Rückabwicklung, öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch, "Abwälzungsanspruch", GoA
Stichwort:Krankenkasse
Leitsatz:1. Ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch wegen einer Geldleistung scheidet aus, wenn es bereits an der Durchsetzbarkeit der Leistungspflicht im sogenannten Valutaverhältnis (Leistungsverhältnis) fehlt. Leistet eine unzuständige öffentlich-rechtliche Körperschaft (hier Landkreis) an einen Dritten (hier niedergelassene Ärzte), kann sie von der anderen - vermeintlich zuständigen - Körperschaft (hier Kassenärztliche Vereinigung) im sog. Deckungsverhältnis keine Erstattung der Geldleistung verlangen, wenn der Dritte im - vermeintlichen -Leistungsverhältnis nicht gegen die andere Körperschaft vorgegangen ist.

2. Der Träger des Rettungsdienstes kann von der Kassenärztlichen Vereinigung in "vereinbarungsloser Zeit" keinen Aufwendungsersatz für die Vergütung der Nulleinsätze gegenüber den im Rettungsdienst eingesetzten Vertragsärzten nach den Vorschriften über die GoA (§ 683 BGB) verlangen. Ein solcher Anspruch steht im Widerspruch zu dem für diese Leistungen geltenden Vertragsmodell (vgl. §§ 72 Abs. 2, 82, 85 und 87 SGB V [a. F.] und dem diesem innewohnenden Prinzip der Verhandlungsparität. Es ist daher systemwidrig, wenn ein Träger des Rettungsdienstes unter Umgehung der von einem erheblichen Gestaltungsspielraum geprägten Budgetverantwortlichkeit der Kassen bzw. der KV und ohne selbst unmittelbar Vertragspartner im gestuften vertragsärztlichen Vergütungssystem zu sein, mit einzelnen Ärzten Honorare aushandelt, die nach Art und Höhe einer vertrags- bzw. satzungsrechtlichen Grundlage entbehren.
Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 3 KO 1021/04

BAG – Urteil, 2 AZR 23/07 vom 26.06.2008

Rechtsgebiete:BErzGG, BGB, ZPO
Schlagworte:Kündigung während der Elternzeit
Stichwort:Krankenkasse
Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 23/07


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