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Krankenhausträger

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BSG – Urteil, B 1 KR 5/08 R vom 28.07.2008

Rechtsgebiete:SGB V, GewO, SGB X, SGG
Schlagworte:Krankenversicherung - Krankenhausträger <hier GmbH> - kein Anspruch auf einen Versorgungsvertrag bei Ablehnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse - keine Gewähr für leistungsfähige und wirtschaftliche Krankenhausbehandlung bei Nichtzulassung und Nichterfüllung des Qualitätsgebots nach § 2 Abs 1 S 3 SGB V - Beteiligtenfähigkeit einer GmbH in Liquidation - Zusammenwirken der Träger mittelbarer Landesund Bundesverwaltung in Form von eigenständigen Willenserklärungen beim Abschluss eines Versorgungsvertrags
Stichwort:Krankenhausträger
Leitsatz:1. Eine GmbH in Liquidation kann den Abschluss eines Versorgungsvertrags als Krankenhaus nicht beanspruchen, wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen mangels Masse abgelehnt worden ist.

2. Ein Krankenhaus bietet nicht die Gewähr für eine leistungsfähige und wirtschaftliche Krankenhausbehandlung, wenn es - ohne zugelassen zu sein - in großem Umfang gesetzlich krankenversicherte Patienten behandelt.

3. Ein Krankenhaus bietet nicht die Gewähr für eine leistungsfähige Krankenhausbehandlung, wenn es nach seiner Konzeption den Anforderungen des Qualitätsgebots (§ 2 Abs 1 S 3 SGB V) unter Berücksichtigung grundrechtskonformer Auslegung nicht genügt (Aufgabe von BSG vom 19.2.2003 - B 1 KR 1/02 R = BSGE 90, 289 = SozR 4-2500 § 137c Nr 1; Fortentwicklung von BSG vom 19.11.1997 - 3 RK 1/97 = BSGE 81, 189 = SozR 3-2500 § 111 Nr. 1).
Volltext: BSG - Urteil, B 1 KR 5/08 R




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