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Krankenhausträger

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHER-VGH – Urteil, 11 UE 3202/98 vom 10.09.2002

Rechtsgebiete:EGV, VwGO, KHG, SGB V, HKHG
Schlagworte:Absatz, Anschlussberufung, Aufteilung, Bedarfsanalyse, Bedarfsgerechtigkeit, Beihilfe, Einschränkung, Einzugsbereich, erreichbar, Feststellungsbescheid, Herzchirurgie, Krankenhausplan, Krankenhausträger, Markt, marktbeherrschende Stellung, Missbrauch, Neubescheidung, Niederlassungsfreiheit, Planbett, Plankrankenhaus, Sachleistung, sicherstellen, Standort, Unternehmen, Verpflichtungsklage, Versorgungsgebiet, Versorgungsstufe, vorhalten.
Stichwort:Krankenhausträger
Leitsatz:1. Die Anschlussberufung bedurfte schon vor Inkrafttreten des § 127 Abs. 4 VwGO keiner Zulassung. Mit diesem Rechtsmittel kann der Berufungsbeklagte seine Verpflichtungsklage in vollem Umfang weiterverfolgen, wenn der Berufungskläger mit seiner zugelassenen Berufung die in erster Instanz unter teilweiser Klageabweisung ausgesprochene Verpflichtung zur Neubescheidung des Berufungsbeklagten angreift.

2. Ein bedarfsgerecht gegliedertes leistungsfähiges Krankenhausangebot i.S.d. § 17 Abs. 4 HKHG in einem Versorgungsgebiet kann auch durch verfügbare Bettenkapazitäten außerhalb dieses Gebiets gelegener Krankenhäuser sichergestellt werden, soweit diese leicht erreichbar und nicht der Grundversorgung zugeordnet sind.

3. Die derzeitige hessische Krankenhausplanung auf dem Gebiet der Herzchirurgie ist mit europäischem Gemeinschaftsrecht vereinbar.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 11 UE 3202/98



BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 36.99 vom 16.11.2000

Rechtsgebiete:BRRG, LBG SH, HNtVO SH (1996), BPflV (1996)
Schlagworte:Altvertragler, Äquivalenzprinzip, Bundespflegesatzverordnung, Einkünfte aus Nebentätigkeit, Entgelt, Gebührenvorsprung, Kostenerstattung, Krankenhausträger, Mindestbehalt, Nebentätigkeit, Nutzungsentgelt, Pflegesatz, Privatbehandlung, Privatliquidation, Sonderabgaben, Vermögensausgleich, Vorteilsausgleich, wahlärztliche Leistungen.
Stichwort:Krankenhausträger
Leitsatz:Leitsatz:

Beamtete Ärzte mit einer vor dem 1. Januar 1993 erteilten Genehmigung, Wahlleistungen zu erbringen, waren 1996 auf der Grundlage des Nebentätigkeitsrechts des Landes Schleswig-Holstein verpflichtet, einen Teil ihrer privat liquidierten Honorare abzuführen.

Urteil des 2. Senats vom 16. November 2000 - BVerwG 2 C 36.99 -

I. VG Schleswig vom 22. Juni 1998 - Az.: VG 11 A 253/97 -
II. OVG Schleswig vom 27. Juli 1999 - Az.: OVG 3 L 197.98 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 36.99


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