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NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 11 LC 87/04 vom 22.09.2005

Rechtsgebiete:BPflV, GG, KHG
Schlagworte:Abweichende Belegung, Erstattungsanspruch, Krankenhausbudget, Krankenkassen, Mehrerlösausgleich, Pflegesatzrecht, Planbetten, Schiedsstelle, Versorgungsautrag
Stichwort:Krankenhausbudget
Leitsatz:Der Begriff des Mehrerlöses durch eine "abweichende Belegung" in § 12 Abs. 4 Satz 1 BPflV bezieht sich auf Mehrerlöse, die dadurch entstanden sind, dass die Planbetten zu einem höheren Grad genutzt worden sind, als bei der Budgetvereinbarung bzw. -festsetzung zugrunde gelegt. Die Vorschrift gilt damit nicht für den Fall einer (zusätzlichen) Inanspruchnahme von Reha-Betten außerhalb des Versorgungsauftrages des Krankenhauses.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 11 LC 87/04




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