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Krankengeldanspruch -Lohnersatzfunktion

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BSG – Urteil, B 2 U 23/06 R vom 26.06.2007

Rechtsgebiete:SGB VII
Schlagworte:Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztengeldanspruch bei Wiedererkrankung - unmittelbar iS des § 45 Abs 1 Nr 2 SGB VII - zeitlicher Anschluss - Arbeitseinkommen - Krankengeldanspruch -Lohnersatzfunktion - Unterbrechung - Nahtlosigkeit - Berechnung des Verletztengeldes - letzter wirtschaftlicher Dauerzustand - Lebensgrundlage - Lebensstandard
Stichwort:Krankengeldanspruch -Lohnersatzfunktion
Leitsatz:1. Der für den Anspruch auf Verletztengeld geforderte unmittelbare zeitliche Anschluss an einen Anspruch auf Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen ist gegeben, wenn eine der in § 45 Abs 1 Nr 2 SGB VII genannten Einkommensarten zuletzt vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit die wirtschaftliche Lebensgrundlage des Versicherten gebildet hat.

2. Der Berechnung des Verletztengeldes sind die Einkünfte zugrunde zu legen, die während des letzten wirtschaftlichen Dauerzustandes den Lebensstandard des Versicherten geprägt haben.
Volltext: BSG - Urteil, B 2 U 23/06 R




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