JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > K > Krankengeldanspruch
| Rechtsgebiete: | SGB V, GG |
| Schlagworte: | Krankenversicherung - Satzungsbestimmung - rechtsstaatliches Gebot der Normenklarheit - Krankengeldanspruch - freiwillige Versicherung - hauptberuflich selbstständiger Erwerbstätiger |
| Stichwort: | Krankengeldanspruch |
| Leitsatz: | 1. Satzungsbestimmungen müssen dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit genügen (Fortführung von BSGE 89, 227 = SozR 3-2500 § 194 Nr 1). 2. § 44 Abs 2 SGB V erlaubt es, Wahlrechte für den Versicherungsschutz freiwillig versicherter hauptberuflich selbständig Erwerbstätiger mit und ohne Krankengeldanspruch kraft Satzung zu begründen. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 1 A 4/06 R | |
| Rechtsgebiete: | SGB VI, SGV V, GG, EntgFG |
| Schlagworte: | Krankenversicherung - Krankengeldanspruch - 90 vH des kumulierten kalendertäglichen Nettoarbeitsentgeltes oder 100 vH des zuletzt gezahlten laufenden Nettoarbeitsentgelts - Zusammensetzung - beitragspflichtige Einmalzahlung - Höhe der Vergütungsbestandteile, die einer arbeitsrechtlichen Kürzung oder Verweigerung durch Arbeitgeber bei krankheitsbedingten Fehltagen unterliegen |
| Stichwort: | Krankengeldanspruch |
| Leitsatz: | Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld in Höhe von 90 vH des kumulierten kalendertäglichen Nettoarbeitsentgelts, wenn sich ihre beitragspflichtigen Einmalzahlungen zu zwei Dritteln oder mehr aus Vergütungsbestandteilen zusammensetzen, die der Arbeitgeber im Falle krankheitsbedingter Fehltage arbeitsrechtlich kürzen oder gänzlich verweigern darf. Eine Begrenzung des Krankengeldes auf 100 vH des zuletzt gezahlten laufenden Nettoarbeitsentgelts ist nur zulässig, wenn sich die Einmalzahlungen zu mehr als einem Drittel aus Vergütungsbestandteilen zusammensetzen, die der Arbeitgeber im Falle krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit im Hinblick auf Fehltage nicht kürzen oder gänzlich verweigern darf. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 1 KR 11/05 R | |
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