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Kraftfahrzeugsteuer und Folgen der Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, II R 62/07 vom 09.04.2008

Rechtsgebiete:KraftStG, PBefG, StVZO
Schlagworte:Kraftfahrzeugsteuer und Folgen der Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO - Abgrenzung PKW/LKW
Stichwort:Kraftfahrzeugsteuer und Folgen der Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO
Leitsatz:1. Nach Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO gilt ab 1. Mai 2005 auch für Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 t der von der Rechtsprechung des BFH entwickelte Grundsatz, dass anhand von Bauart und Einrichtung des Kfz zu beurteilen ist, ob ein PKW oder ein LKW vorliegt. Soweit danach § 2 Abs. 2a KraftStG die Rechtslage lediglich rückwirkend klarstellt, bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken, auch nicht unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes.

2. Ergibt sich in Folge der Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO eine Änderung der Bemessungsgrundlage, ist die Kraftfahrzeugsteuer gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 KraftStG neu festzusetzen.
Volltext: BFH - Urteil, II R 62/07




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