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Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit auch nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch Steuerbescheid festzusetzen

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BFH – Urteil, IX R 58/06 vom 29.08.2007

Rechtsgebiete:AO, KraftStG, InsO
Schlagworte:Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit auch nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch Steuerbescheid festzusetzen
Stichwort:Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit auch nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch Steuerbescheid festzusetzen
Leitsatz:1. Die nach Insolvenzeröffnung entstandene Kraftfahrzeugsteuer ist auch dann Masseverbindlichkeit i.S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO, wenn die Steuerpflicht noch andauert, obschon der Insolvenzverwalter keine Kenntnis von der Existenz des Fahrzeugs hat (Ergänzung zum BFH-Urteil vom 29. August 2007 IX R 4/07).

2. Auch wenn der Insolvenzverwalter die Unzulänglichkeit der Masse nach § 210 InsO anzeigt, ist das FA nicht daran gehindert, ihm gegenüber nach Insolvenzeröffnung entstehende Kraftfahrzeugsteuer durch Steuerbescheid festzusetzen.
Volltext: BFH - Urteil, IX R 58/06




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