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OLG-KARLSRUHE – Urteil, 1 U 15/08 vom 10.03.2008

Rechtsgebiete:BGB, VVG
Schlagworte:Kraftfahrzeugmietvertrag, Haftungsfreistellungsvereinbarung, Ausnahme für Schäden an LKW-Aufbauten, Stempelaufdruck
Stichwort:Kraftfahrzeugmietvertrag
Leitsatz:1. Ein LKW-Vermieter, der gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgeltes eine Haftungsreduzierung oder -freistellung gewährt, muss diese dem Leitbild der Kaskoversicherung anpassen.

2. Schäden am Aufbau des LKW, die auf falscher Einschätzung der Höhe und Breite beruhen, kann ein Vermieter nur durch Individualvereinbarung ausnehmen; ein Stempelaufdruck stellt keine Individualvereinbarung dar.
Volltext: OLG-KARLSRUHE - Urteil, 1 U 15/08




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