JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > K > Kraftfahrzeuge
| Rechtsgebiete: | LWaldG, NatschG |
| Schlagworte: | Bespannte Fahrzeuge, Betretungsrecht, Erholungsfunktion, Fahren im Wald, Kraftfahrzeuge, Organisierte Veranstaltung, Schlittenhundegespanne, Schlittenhundefahrten, Schutzfunktion, Nutzfunktion, Genehmigungspflicht |
| Stichwort: | Kraftfahrzeuge |
| Leitsatz: | 1. Nach § 37 Abs. 4 Nr. 1 LWaldG ist nicht nur das Fahren mit Kraftfahrzeugen, sondern auch das Fahren mit bespannten Fahrzeugen im Wald ohne besondere (zivilrechtliche) Befugnis nicht zulässig. 2. Gewerblich durchgeführte Fahrten auf Waldwegen mit Schlittenhundegespannen sind organisierte Veranstaltungen i. S. des § 37 Abs. 2 LWaldG und unterliegen daher (auch) der Genehmigungspflicht durch die Forstbehörde. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 5 S 2398/07 | |
| Rechtsgebiete: | FeV, StVG, StVZO |
| Schlagworte: | Fahrerlaubnisfreiheit, Kraftfahrzeuge, fahrerlaubnis- bzw. zulassungsfreie -, "motorisierter Krankenfahrstuhl", Behinderte, körperlich -, Gebrechliche |
| Stichwort: | Kraftfahrzeuge |
| Leitsatz: | 1. Die Fahrerlaubnisfreiheit des "motorisierten Krankenfahrstuhls" gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FeV hängt nicht davon ab, ob der Führer körperlich behindert oder gebrechlich ist. 2. Das Merkmal "nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich gebrechliche oder behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge" (§ 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FeV; § 18 Abs. 2 Nr. 5 StVZO) setzt neben der Eignung des Kraftfahrzeugs zur Benutzung durch diesen Personenkreis lediglich die durch konstruktive Maßnahmen erzielte und auf Dauer angelegte Einhaltung der weiteren vorgeschriebenen Merkmale des Kraftfahrzeugs (Einsitzigkeit, Höchstgewicht, Höchstgeschwindigkeit) voraus. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 39.01 | |
| Rechtsgebiete: | BImSchG, GG, StVG, StVO, VwGO |
| Schlagworte: | Ozongesetz 1995, Schutzpflicht, verfassungsrechtliche, Verfassungswidrigkeit wegen Unterschreitung der gesetzgeberischen Schutzpflicht, Sommersmog, Straßenverkehr als Quelle für Sommersmog, Ozon-Richtlinie 92/72/EWG, Richtlinie 92/72/EWG über Luftverschmutzung durch Ozon, Luftverunreinigung, Abgas, öffentliche Sicherheit oder Ordnung, bestimmte Straßen, Straßen, bestimmte, bestimmte Gebiete, Gebiete, bestimmte, Verkehrszeichen, Anordnungen, verkehrsbeschränkende - und Bekanntgabe über die Medien, Bekanntgabe über Medien von Verkehrsbeschränkungen, Verkehrsbeschränkungen, Bekanntgabe über die Medien, Straßenverkehrsrecht (Art. 74 Abs. 1 Nr. 22 GG), Gesundheit, Schutz der - vor verkehrsbedingten Beeinträchtigungen, Beeinträchtigung der Gesundheit durch verkehrsbedingte Immissionen, Immissionen, verkehrsbedingte, Emissionen, verkehrsbedingte, Luftreinhaltung (Art. 74 Abs. 1 Nr. 24 GG), Vorbehalt des Gesetzes, Gesetzesvorbehalt, Wesentlichkeitstheorie, Freiheitsrechte, miteinander konkurrierende, Konkurrenz von Freiheitsrechten, Gesetzgeber, Verpflichtung, wesentliche Entscheidungen zu treffen, Gesetzeskonkurrenz, Spezialität, Verdrängung einer Vorschrift durch Spezialnorm, Experimentiergesetz, Fahrverbot, gesetzliches, gesetzliches Fahrverbot, Kraftfahrzeuge, Betrieb und Beschaffenheit, Betrieb von Kraftfahrzeugen, Beschaffenheit von Kraftfahrzeugen. |
| Stichwort: | Kraftfahrzeuge |
| Leitsatz: | Leitsatz: Für ein Vorgehen von Straßenverkehrsbehörden in Form von regelmäßig allein sachgerechten weiträumigen Verkehrsbeschränkungen zum Schutz der Bevölkerung vor verkehrsbedingten erhöhten Ozonkonzentrationen in den Sommermonaten ("Sommer-smog") hält das gültige Straßenverkehrs- und Immissionsschutzrecht über die Bestimmungen der §§ 40 a ff. BImSchG (Ozongesetz 1995) hinaus keine tauglichen Grundlagen bereit. Urteil des 3. Senats vom 15. April 1999 - BVerwG 3 C 25.98 - I. VG Frankfurt vom 21.05.1996 - Az.: VG 6 E 2571/95 - II. VGH Kassel vom 26.11.1997 - Az.: VGH 14 UE 3327/96 - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 25.98 | |
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