JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > K > Kraftfahrt-Bundesamt
| Rechtsgebiete: | VwGO, StVG |
| Schlagworte: | Leistungsklage, Klagebefugnis, Feststellungsklage, Rechtsverhältnis, Feststellungsinteresse, Punktsystem, Punkteabzug, Kraftfahrt-Bundesamt, Aufbauseminar, Mitteilung, Verkehrszentralregister |
| Stichwort: | Kraftfahrt-Bundesamt |
| Leitsatz: | 1. Beim Kraftfahrt-Bundesamt werden für die betroffenen Fahrerlaubnisinhaber keine verbindlichen Punktekonten geführt. Deshalb kann ein Fahrerlaubnisinhaber nicht im Wege der Leistungsklage verlangen, dass die Fahrerlaubnisbehörde durch Mitteilung an das Kraftfahrt-Bundesamt verbindliche Änderungen seines Punktestandes herbeiführt. 2. Im Bereich des § 4 StVG sind Feststellungsklagen eines Fahrerlaubnisinhabers auf verbindliche Feststellung seines Punktestandes wegen der Möglichkeit des nachträglichen Rechtsschutzes gegen Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde nach § 4 Abs. 3 Satz 1 StVG und des danach fehlenden Feststellungsinteresses regelmäßig ausgeschlossen. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 10 S 396/06 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, StVG, FeV, LVwVfG |
| Schlagworte: | feststellender Verwaltungsakt, Verpflichtungsklage, Feststellungsklage, Rechtsverhältnis, Feststellungsinteresse, Punktsystem, Punkteabzug, Aufbauseminar, Kraftfahrt-Bundesamt, Verkehrszentralregister |
| Stichwort: | Kraftfahrt-Bundesamt |
| Leitsatz: | 1. Weder § 4 StVG noch § 41 FeV ist eine Anspruchsgrundlage auf Erlass eines feststellenden Verwaltungsakts in Bezug auf den Punktestand eines Fahrerlaubnisinhabers oder in Bezug auf einen Teilaspekt, wie z.B. den mit dem Besuch eines Aufbauseminars nach § 4 Abs. 4 Satz 1 StVG verbundenen Punkteabzug, zu entnehmen. 2. Im Bereich des § 4 StVG sind Feststellungsklagen eines Fahrerlaubnisinhabers auf verbindliche Feststellung seines Punktestandes wegen der Möglichkeit des nachträglichen Rechtsschutzes gegen Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde nach § 4 Abs. 3 Satz 1 StVG und des danach fehlenden Feststellungsinteresses regelmäßig ausgeschlossen. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 10 S 1386/06 | |
| Rechtsgebiete: | StVG, EGGVG |
| Schlagworte: | Kraftfahrt-Bundesamt, Datenmitteilung, Justizverwaltungsakt |
| Stichwort: | Kraftfahrt-Bundesamt |
| Leitsatz: | 1. Die Mitteilungen der Strafbehörden über Verurteilungen für Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr sind Mitteilungen im Sinne des § 22 Abs. 1 EGGVG, für die der Rechtsweg nach § 23 EGGVG gegeben ist. 2. Entzieht die Fahrerlaubnisbehörde auf der Grundlage dieser Mitteilung die Fahrerlaubnis, ist sie Empfängerstelle nach § 22 EGGVG, so dass der Rechtsweg zur ordentlichen Gerichtsbarkeit nach § 22 Abs. 1 Satz 2 EGGVG ausgeschlossen ist, wenn nicht vor der Fahrerlaubnisentziehung bereits ein solcher Antrag gestellt wurde. Die Datenmitteilung ist dann im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 3 BS 322/05 | |
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