JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > K > Kraftfahrer
| Rechtsgebiete: | LadöffnG |
| Schlagworte: | Gewerberecht, Ladenöffnungsrecht, Ladenöffnung, Ladenöffnungszeit, Ladenschluss, Ladenschlusszeit, Ladenschlussgesetz, Tankstelle, Verkaufsstelle, Reisender, Reisebedarf, Allgemeinbedarf, Alkohol, alkoholisches Getränk, Genussmittel, kleine Menge, kleinere Menge, Kraftfahrzeug, Kraftfahrzeugverkehr, Kraftfahrer, Mitfahrer, klarstellender Verwaltungsakt, Klarstellung, Verwaltungsaktsbefugnis, Eingriffsermächtigung, Gesetzesverstoß, unbestimmter Rechtsbegriff, Konkretisierung, Gefahrenbegriff, erforderliche Maßnahme, Bestimmtheit, hinreichende Bestimmtheit, Ermessensfehlgebrauch, Zwangsmittel, Zwangsmittelandrohung, Zwangsgeld |
| Stichwort: | Kraftfahrer |
| Leitsatz: | An Tankstellen darf während der allgemeinen Ladenschlusszeiten Reisebedarf ausschließlich an Reisende verkauft werden, die mit einem Kraftfahrzeug zur Tankstelle gelangen (Kraftfahrer/innen sowie deren Mitfahrer/innen). Zum Reisebedarf gehören auch alkoholische Getränke in kleineren Mengen, also in Mengen, die typischerweise zum Verbrauch des Reisenden oder eines Begleiters auf der Reise bestimmt sein können oder als Reisemitbringsel geeignet sind. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 11324/08.OVG | |
| Rechtsgebiete: | ArbZG, Richtlinie 2002/15/EG |
| Schlagworte: | Herausgabepflicht, Arbeitszeitaufzeichnungen, Kraftfahrer, Durchsetzung einer Klage, Vergütung, Mehrarbeit, Stufenklage |
| Stichwort: | Kraftfahrer |
| Leitsatz: | Herausgabepflicht von Arbeitszeitaufzeichnungen an Kraftfahrer zur Durchsetzung einer Klage auf Vergütung von Mehrarbeit § 16 Abs. 2 ArbZG ist für den Zeitraum vom 24. März 2005 bis zum 31. August 2006 richtlinienkonform auszulegen, weil die Umsetzungsfrist der Richtlinie 2002/15/EG mit dem 23. März 2005 abgelaufen war. § 16 Abs. 2 ArbZG ist bis zur Umsetzung der Richtlinie 2002/15/EG durch Inkrafttreten des § 21 a ArbZG am 01. September 2006 so auszulegen, dass Arbeitnehmer, die Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports ausüben, gegen ihren Arbeitgeber einen Anspruch auf Herausgabe der schriftlichen Aufzeichnungen haben, welche der Arbeitgeber bei Überschreitung der werktäglichen Arbeitszeit von 8 Stunden erstellen und aufbewahren muss. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 12 Sa 30/07 | |
| Rechtsgebiete: | TV-UmBw, BGB |
| Schlagworte: | Ausgleichszahlung, Einmalzahlung, Bundeswehr, Härtefallregelung, Kraftfahrer, Vergütung, Pauschalgruppen, sicherungsfähige Einkommen, Treu und Glauben, Rechtsmissbrauch |
| Stichwort: | Kraftfahrer |
| Leitsatz: | 1. § 242 BGB bietet keine Anspruchsgrundlage für irgendwelche Ansprüche, sondern regelt, in welcher Art und Weise geschuldete Leistungen zu erbringen sind bzw. Rechte ausgeübt werden sollen. 2. Ein pauschalvergüteter Kraftfahrer, der eine Ruhensregelung nach § 11 TV-UmBw geschlossen hat, kann nach § 11 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 TV-UmBw eine monatliche Ausgleichszahlung beanspruchen. Bei der Berechnung der Ausgleichszahlung steht dem Arbeitgeber gemäß § 11 Abs. 2 i. V. m. § 7 B. Abs. 2 Unterabs. 2 TV-UmBw kein Recht einer Absenkungsmöglichkeit des zugrunde zu legenden sicherungsfähigen Einkommens zu, deren Ausübung rechtsmissbräuchlich sein oder verwirken könnte. Vielmehr ist das nach § 7 B. Abs. 2 Unterabs. 1 oder 2 TV-UmBw festzulegende sicherungsfähige Einkommen eine die Höhe bestimmende Anspruchsvoraussetzung für das Recht des Arbeitnehmers, eine persönliche Zulage oder Ausgleichszahlung zu beanspruchen. |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 5 Sa 209/07 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussicht, Kraftfahrer, Fahrerlaubnissperre, Annahmeverzug, Arbeitsangebot |
| Stichwort: | Kraftfahrer |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 2 Ta 262/05 | |
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