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KPO

Entscheidungen der Gerichte

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 4 S 3354/08 vom 23.03.2009

Bei einem nachträglich festgestellten Täuschungsversuch, der nach § 20 Abs. 4 Satz 1 KPO das Nichtbestehen der Prüfung zur Folge hat, ergibt sich aus § 20 Abs. 4 Satz 2 KPO kein eigenständiger Anspruch auf eine Prüfungswiederholung, wenn dem Kandidaten nach den sonstigen Bestimmungen der Künstlerischen Prüfungsordnung keine Wiederholungsmöglichkeit mehr zusteht.

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