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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 4 S 3354/08 vom 23.03.2009

Rechtsgebiete:KunstGymStPrV
Schlagworte:Künstlerische Prüfungsordnung, KPO, Täuschungsversuch, Prüfungswiederholung, Grundsatz der Chancengleichheit
Stichwort:KPO
Leitsatz:Bei einem nachträglich festgestellten Täuschungsversuch, der nach § 20 Abs. 4 Satz 1 KPO das Nichtbestehen der Prüfung zur Folge hat, ergibt sich aus § 20 Abs. 4 Satz 2 KPO kein eigenständiger Anspruch auf eine Prüfungswiederholung, wenn dem Kandidaten nach den sonstigen Bestimmungen der Künstlerischen Prüfungsordnung keine Wiederholungsmöglichkeit mehr zusteht.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 4 S 3354/08




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