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Kostenverteilung im Innenverhältnis der Wohnungseigentümer

Entscheidungen der Gerichte




KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 24 W 143/05 vom 07.11.2005

Rechtsgebiete:WEG, ZPO, BGB
Schlagworte:Kostenverteilung im Innenverhältnis der Wohnungseigentümer
Stichwort:Kostenverteilung im Innenverhältnis der Wohnungseigentümer
Leitsatz:Gerichtliche und außergerichtliche Kosten, die durch Gerichtsentscheidung rechtskräftig Wohnungseigentümern als Gesamtschuldnern auferlegt sind, müssen in der Jahresabrechnung in den Einzelabrechnungen nach dem allgemeinen Verteilungsschlüssel umgelegt werden, nicht nach Kopfteilen. Wegen Abweichung von OLG Düsseldorf ZMR 2003, 228 Vorlage an den Bundesgerichtshof gemäß § 28 FGG.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 24 W 143/05




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