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Kostenverteilung bei Doppelstock-Garagen

Entscheidungen der Gerichte




KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 24 W 81/03 vom 07.02.2005

Rechtsgebiete:WEG
Schlagworte:Kostenverteilung bei Doppelstock-Garagen
Stichwort:Kostenverteilung bei Doppelstock-Garagen
Leitsatz:Die bloße Zuteilung von Sondernutzungsrechten an PKW-Stellplätzen in Gestalt von Doppelstock-Garagen und die Kostentragungspflicht für die dem Sondernutzungsrecht unterliegenden Bereiche in der Teilungserklärung ergibt noch keine zweifelsfreie und nachvollziehbare Kostenverlagerung auf die Sondernutzungsberechtigten, wenn für die Hebebühnen von dreizehn Doppelstock-Garagen nur eine gemeinsame Hydraulik-Anlage vorhanden ist, die nach § 5 Abs. 2 WEG zwingend im Gemeinschaftseigentum aller Wohnungseigentümer steht und sich aus der Teilungserklärung auch nicht ergibt, nach welchem Maßstab die Betriebskosten
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 24 W 81/03




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