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Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 1 A 10509/06.OVG vom 17.08.2006

Rechtsgebiete:GG, LWG
Schlagworte:Grundeigentum, Grundstück, Zwangsrecht, Durchleitungsrecht, Durchleiten, Duldungsverfügung, Wasserversorgung, Unternehmen, Mehraufwand, erheblicher Mehraufwand, Kosten, Kostenvergleich, Alternative
Stichwort:Kostenvergleich
Leitsatz:1. Als Unternehmen der Wasserversorgung im Sinne von § 98 Abs. 1 und 3 LWG sind nicht unselbständige Teile einer Maßnahme der Wasserversorgung zu verstehen, sondern nur in sich abgeschlossene und für sich sinnvolle einzelne Maßnahmen (Vorhaben) der Wasserversorgung.

2. Das Durchleiten von Wasser oder Abwasser durch private Grundstücke auf der Grundlage eines Zwangsrechts gemäß § 98 LWG bildet nicht den Regel-, sondern einen Ausnahmefall bei der Durchführung der im Gesetz genannten Unternehmen. Ein im Vergleich hierzu relativ geringer Mehraufwand lässt die Verpflichtung des Aufgabenträgers, für die Leitungsführung vorrangig Grundstücke der öffentlichen Hand in Anspruch zu nehmen, nicht entfallen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 A 10509/06.OVG



SAECHSISCHES-OVG – Urteil, 4 B 188/05 vom 14.03.2006

Rechtsgebiete:GG, VwGO, BSHG, SächsSchulG, SchJVO
Schlagworte:Rechtsschutzziel, Klagebegehrens, Integrationshelfer, Montessori-Mittelschule, Schule in freier Trägerschaft, Kostenvergleich
Stichwort:Kostenvergleich
Leitsatz:1. Die Entscheidung der Schulbehörde, wonach eine integrative Beschulung eines Schülers, bei dem ein sonderpädagogischer Förderbedarf besteht, an einer Ersatzschule möglich ist, bringt nicht eine Zuweisung an diese Schule zum Ausdruck. Der Sache nach ist sie die schulrechtliche Genehmigung einer integrativen Beschulung an einer Ersatzschule an Stelle der Verpflichtung zum Besuch einer Förderschule nach § 30 Satz 1 SächsSchulG wegen des sonderpädagogischen Förderbedarfs i.S.v. § 13 Abs. 1 SächsSchulG.

2. Einem behinderten Kind, das nach der schulrechtlichen Entscheidung die Möglichkeit einer integrativen Beschulung an einer Schule in freier Trägerschaft hat oder eine Förderschule besuchen kann, kann der Mehrkostenvorbehalt bei seiner Entscheidung für die integrative Unterrichtung nicht entgegen gehalten werden, wenn der Besuch einer öffentlichen Förderschule aus besonderen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 4 B 188/05

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 4 S 2954/04 vom 20.02.2006

Rechtsgebiete:BVO
Schlagworte:Beihilfe, Auslandsaufwendungen, Kostenvergleich, Grenznähe, Teleologische Reduktion, Manipulationsgebühr, Fürsorgepflicht
Stichwort:Kostenvergleich
Leitsatz:1. Aufwendungen für eine Krankenhausbehandlung im Ausland, die aus akutem Anlass bei Aufenthalt in der Nähe der Grenze notwendig geworden ist, sind auch dann ohne Beschränkung auf die entsprechenden Inlandskosten beihilfefähig, wenn sich der Beihilfeberechtigte bei Eintritt des akuten Anlasses nicht im Inland, sondern im Ausland aufgehalten hat.

2. Ein Beihilfeberechtigter hält sich im Ausland jedenfalls dann noch in der Nähe der Grenze auf, wenn er damit rechnen darf, mit dem Kraftfahrzeug ohne Schwierigkeiten nicht länger als etwa eine Stunde für die Wiedereinreise nach Deutschland zu benötigen.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 4 S 2954/04


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