JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > K > Kostenunterdeckung
| Rechtsgebiete: | SächsKAG, VwGO |
| Schlagworte: | Abwasserabgabe, Bürgermeisterkanal, Teilortkanalisation, Kostenunterdeckung, Kostenunterdeckungsausgleich, Kostenbegriff, Gebührenkalkulation, Kalkulationsfehler, Bemessungszeitraum, Periodengerechtigkeit, Kostendeckung, Äquivalenzprinzip, Typengerechtigkeit, Missverhältnis |
| Stichwort: | Kostenunterdeckung |
| Leitsatz: | Eine Neukalkulation und Änderung der Gebührenhöhe darf unter Umständen auch dann stattfinden, wenn frühere Bemessungszeiträume noch nicht abgelaufen sind. Beim Ausgleich ungewollter Kostenunterdeckung ist das betriebswirtschaftliche Gesamtergebnis des früheren Bemessungszeitraumes nicht zu berücksichtigen. Ein Kostenunterdeckungsausgleich ist nicht bereits dann ausgeschlossen, wenn sich die Anzahl der gebührenfähigen Menge im Vergleich zum früheren Bemessungszeitraum verringert hat. Erst dann, wenn das verfassungsrechtliche Äquivalenzprinzip verletzt wird, überschreitet der Satzungsgeber durch den nach § 10 Abs. 2 SächsKAG grundsätzlich möglichen Kostenunterdeckungsausgleich das ihm zustehende Ermessen. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 5 D 32/07 | |
| Rechtsgebiete: | KAG |
| Schlagworte: | Abwassergebühr, Abwassergebührensatz, Kostendeckungsgrundsatz, Kostenüberdeckung, Kostenunterdeckung |
| Stichwort: | Kostenunterdeckung |
| Leitsatz: | 1. Für einen fristgerechten Ausgleich von Kostenunterdeckungen genügt es nicht, dass die betreffende Gebührenkalkulation und der Beschluss über den Gebührensatz innerhalb der fünfjährigen Ausgleichsfrist des § 9 Abs. 2 S. 4 KAG a.F. erfolgt; auch der gesamte Kalkulationszeitraum muss innerhalb der Ausgleichsfrist liegen, der Ausgleich der Kostenunterdeckung muss mithin innerhalb der Frist wirksam werden. 2. Der Ausgleich einer Kostenunterdeckung nach Ablauf der 5-Jahres-Frist ist auch dann ausgeschlossen, wenn die Unterdeckung überhaupt (oder mit einem höheren Betrag) erst nach Ablauf des genannten Zeitraums erkannt wird. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 2 S 2559/05 | |
| Rechtsgebiete: | LSA-KAG, LSA-GemHVO, KrW/AbfG |
| Schlagworte: | Kostenunterdeckung, Kalkulation, Nachkalkulation, Kalkulationszeitraum, Kalkulationszeitraum, nächster, Gebührenbescheid, Erstellung : Dritter, Gebührensatz, nichtiger, Gebührensatz : Nichtigkeit, Nichtigkeit, Heilung, Gebührensatzobergrenze, Kostendeckung, Kreistagsbeschluss, Ermessen, Gesichtspunkt, sozialer, Ergebniskontrolle |
| Stichwort: | Kostenunterdeckung |
| Leitsatz: | 1. Der Begriff des Kalkulationszeitraums i. S. des § 5 Abs. 2c KAG LSA ist identisch mit demjenigen i. S. des § 5 Abs. 2b KAG LSA. Er wird durch den kommunalen Abgabengläubiger festgelegt. 2. Aus der (bis zum sog. Investitionserleichterungsgesetz von 2003 geltenden) Fassung der 1. Va-riante des § 5 Abs. 2c KAG LSA (Kostenüberdeckung innerhalb eines Jahres) lässt sich für die 2. Variante (Kostenunterdeckung) nicht der "Umkehrschluss" ziehen, dass der Zeitraum für die Kostenunterdeckung volle drei Jahre beträgt. 3. Überlässt es die Kommune einem Dritten, die Gebührenbescheide zu erstellen, so dürfen die dafür aufgewendeten Kosten nur in die Kalkulation eingestellt werden, wenn die Leistung durch Dritte in der Satzung geregelt ist. Die Satzung muss zur Abgabenverwaltung ermächtigen; dass sie die Abfallentsorgung durch Dritte zulässt, reicht nicht aus. 4. Fehler der Gebührenkalkulation oder deren Fehlen führen grundsätzlich zur Nichtigkeit des Ge-bührensatzes. Ob die Gerichte den Gebührensatz im Ergebnis allein deshalb halten" können, weil Unterlagen eingereicht worden sind, welche einen Verstoß gegen § 5 Abs. 1 Satz 2 KAG LSA (Kostenüberschreitungsverbot) nicht erkennen lassen, bleibt offen. 5. Eine spätere "Heilung" (im gerichtlichen Verfahren) dürfte sich jedenfalls nur dadurch herbeiführen lassen, wenn sich die Gebührensatzobergrenze als nicht überschritten erweist u n d der Kreistag auf dieser Grundlage nachträglich sein Ermessen ausübt, ob er die volle mögliche Gebühr erheben will (§ 5 Abs. 1 Satz 2 KAG LSA, 2. Halbsatz; § 5 Abs. 3 Satz 3 KAG LSA). |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 L 250/03 | |
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