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Kostenübernahme für Integrationshelfer bei schulrechtlicher Bestimmungsfreiheit der Eltern

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 35.06 vom 26.10.2007

Rechtsgebiete:BSHG, EinglHVO, GG
Schlagworte:Eingliederungshilfe, Kostenübernahme für Integrationshelfer bei schulrechtlicher Bestimmungsfreiheit der Eltern, Integrationshelfer, Kostenübernahme im Rahmen der Eingliederungshilfe bei schulrechtlicher Bestimmungsfreiheit der Eltern, integrative Beschulung, Integrationshelfer bei -, Sozialhilfe, Kostenübernahme für Integrationshelfer bei schulrechtlicher Bestimmungsfreiheit der Eltern
Stichwort:Kostenübernahme für Integrationshelfer bei schulrechtlicher Bestimmungsfreiheit der Eltern
Leitsatz:Ein schulpflichtiges behindertes Kind hat Anspruch auf Eingliederungshilfe durch Übernahme der Kosten eines Integrationshelfers für den Besuch einer integrativ unterrichtenden Grundschule auch dann, wenn der Besuch einer integrativ unterrichtenden Grundschule durch die zuständige Schulbehörde lediglich als eine mögliche Form der Beschulung eröffnet worden ist (Fortführung des Urteils vom 28. April 2005 - BVerwG 5 C 20.04 - BVerwGE 123, 316).
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 35.06




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