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Kostenübernahme durch Vergleich

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OLG-FRANKFURT – Beschluss, 5 UF 223/99 vom 05.07.2001

Rechtsgebiete:GKG
Schlagworte:Prozeßkostenhilfe, Kostenübernahme durch Vergleich, Erstschuldner, mittelloser, Übernahmeschuld
Stichwort:Kostenübernahme durch Vergleich
Leitsatz:In entsprechender Anordnung des § 58 Abs. 2 S. 2 GKG kann von dem Berufungskläger nicht verlangt werden, daß er auch die Haftung für den Kostenanteil der Berufungsbeklagten übernimmt, weil der Vergleich mitsamt der darin enthaltenen Kostenregelung auf Anraten des Gerichts geschlossen worden ist.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 5 UF 223/99




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