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Entscheidungen der Gerichte




SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, PL 9 B 312/09 vom 30.04.2009

Rechtsgebiete:SächsPersVG
Schlagworte:Einstweilige Verfügung, Personalvertretung, Kostenübernahme
Stichwort:Kostenübernahme
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, PL 9 B 312/09



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 10 LA 315/08 vom 23.03.2009

Rechtsgebiete:AufenthG
Schlagworte:Kostenübernahme, Kostenübernahmeerklärung
Stichwort:Kostenübernahme
Leitsatz:Im Hinblick auf eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib und Leben im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG ist allein maßgeblich, ob der Ausländer mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit die notwendige medizinische Behandlung im Zielstaat tatsächlich erlangen kann, um eine wesentliche Verschlimmerung seiner Erkrankung abzuwenden. Insoweit ist nicht entscheidungserheblich, wie eine Kostenübernahmeerklärung ausgestaltet sein muss, damit sie wirksam ist.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 10 LA 315/08

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 3 M 252/07 vom 29.05.2008

Rechtsgebiete:KiFöG, VwGO, ZPO
Schlagworte:Anordnungsgrund, Betreuungskosten, Defizitkosten, Kindertageseinrichtung, Kostenübernahme, Wunsch- und Wahlrecht
Stichwort:Kostenübernahme
Leitsatz:Läuft die Frage nach einem Anordnungsgrund darauf hinaus, ob der Antragssteller an der vorläufigen Wahrnehmung seines Wunsch- und Wahlrechts aus Kostengründen gehindert ist und stützt das Verwaltungsgericht die angefochtene Entscheidung auf diesen Aspekt , dann muss sich die Beschwerdebegründung hiermit in der gebotenen Weise auseinandersetzen (vgl § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO) und diese Rechtsauffassung schlüssig in Frage stellen.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 3 M 252/07

OLG-DRESDEN – Beschluss, 2 Ws 256/08 vom 27.05.2008

Rechtsgebiete:StGB
Schlagworte:Auflage, Weisung, Betäubungsmittel, Bewährung, Bewährungsaufsicht, Prävention, Polizei, Kostenübernahme, Genugtuung
Stichwort:Kostenübernahme
Leitsatz:Zur Führungsaufsicht, § 68 b Abs. 1 Nr. 10 StGB (Regelmäßige Drogenscreenings und Kostentragungspflicht): Die Kostenlast verbleibt bei der Staatskasse, wenn sich ein Verurteilter im Rahmen der Führungsaufsicht regelmäßig Drogenscreenings zu unterziehen hat.
Volltext: OLG-DRESDEN - Beschluss, 2 Ws 256/08


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