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Kostenüberdeckungsverbot

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 11398/08.OVG vom 07.05.2009

Rechtsgebiete:LGebG, NachwV
Schlagworte:Abfall, Abfallentsorgung, Amtshandlung, Außenwirkung, Begleitschein, Begleitscheinkontrolle, Begleitscheinprüfung, Berechnungsgrundlage, Betriebsabrechnungsbogen, EDV-Erfassung, Einschätzungsermessen, Entgegennahme, Entsorgung, Entsorgungsnachweis, Ermessen, Gebühr, Gebührenkalkulation, Gebührenrahmen, Gebührenrecht, Gebührenschuldner, Gegenleistung, Gemeinkosten, Heilung einer Kalkulation, Kalkulation, Kostendeckungsprinzip, Kostenüberdeckungsverbot, Nachkalkulation, Nachweisverordnung, öffentliche Leistung, Sonderabfall, Stundensatz, Überwachung, Verwaltungsgebühr, Verwaltungsgebührenrecht, Verwaltungstätigkeit, Zurechenbarkeit
Stichwort:Kostenüberdeckungsverbot
Leitsatz:1. Soweit nach gebührenrechtlichen Grundsätzen der Gegenleistungscharakter der Verwaltungsgebühr die Abgeltung einer nach außen gerichteten Tätigkeit der Verwaltung dem Gebührenschuldner gegenüber voraussetzt, reicht dafür im Rahmen der Begleitscheinkontrolle nach der Nachweisverordnung aus, dass die Behörde eine formale Prüfung der Begleitscheine im Rahmen der Verbleibkontrolle auf Übereinstimmung mit den Daten des Entsorgungsnachweises vornimmt.

2. Ein Gebührenbescheid ist als rechtswidrig aufzuheben, wenn ihm keine nachvollziehbare Gebührenkalkulation zugrunde liegt und keine Gewähr besteht, dass nicht das Gesamtkostenüberdeckungsverbot verletzt worden ist, das darauf gerichtet ist, eine wesentliche Überschreitung der Gesamtkostendeckung des betroffenen Verwaltungszweiges zu vermeiden.

3. Zur nur begrenzt unter Vorliegen bestimmter Mindestvoraussetzungen möglichen Heilung der Kalkulation im gerichtlichen Verfahren ("Nachkalkulation"; hier verneint wegen mangelnder Grundlagen der behördlichen Berechnungen).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 11398/08.OVG



BAYERISCHER-VGH – Urteil, 4 N 00.1645 vom 02.04.2004

Rechtsgebiete:KAG
Schlagworte:Hausmüllentsorgungsgebühren, Abfallgebührensatzung, Rückwirkender Satzungserlass, Kalkulation, Beurteilungszeitpunkt, Betriebsergebnisse, Kostenüberdeckungsverbot, Gebührenausgleichsrücklage
Stichwort:Kostenüberdeckungsverbot
Leitsatz:Bei einer rückwirkenden Abfallgebührensatzung, die eine aus materiellen Gründen nichtige Satzung ersetzt, ist mit Blick auf das Kostenüberdeckungsverbot für in der Vergangenheit liegende Zeiträume auf die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt des Satzungserlasses abzustellen. Hinsichtlich solcher Kostenansätze, die nicht auf über den Kalkulationszeitraum hinausreichenden Prognoseentscheidungen beruhen, sind die mittlerweile bekannt gewordenen Betriebsergebnisse zugrunde zu legen.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 4 N 00.1645


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