JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > K > Kostenüberdeckung
| Rechtsgebiete: | KAG |
| Schlagworte: | Abwassergebühr, Abwassergebührensatz, Kostendeckungsgrundsatz, Kostenüberdeckung, Kostenunterdeckung |
| Stichwort: | Kostenüberdeckung |
| Leitsatz: | 1. Für einen fristgerechten Ausgleich von Kostenunterdeckungen genügt es nicht, dass die betreffende Gebührenkalkulation und der Beschluss über den Gebührensatz innerhalb der fünfjährigen Ausgleichsfrist des § 9 Abs. 2 S. 4 KAG a.F. erfolgt; auch der gesamte Kalkulationszeitraum muss innerhalb der Ausgleichsfrist liegen, der Ausgleich der Kostenunterdeckung muss mithin innerhalb der Frist wirksam werden. 2. Der Ausgleich einer Kostenunterdeckung nach Ablauf der 5-Jahres-Frist ist auch dann ausgeschlossen, wenn die Unterdeckung überhaupt (oder mit einem höheren Betrag) erst nach Ablauf des genannten Zeitraums erkannt wird. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 2 S 2559/05 | |
| Rechtsgebiete: | LSA-KAG, LSA-AbfG |
| Schlagworte: | Abfallentsorgung, Deponie, Betriebsphase, Stilllegung, Verfüllung, Restlaufzeit, Abfallgebühr, Kalkulation, Kosten, erforderliche, Kostendeckungsprinzip, Kostenüberschreitungsverbot, Kostenbegriff, Rücklage, Nachsorge, Kalkulationszeitraum, Periode, Kostenüberdeckung, erhebliche, Periodenbezogenheit, Leistungsbezogenheit, Äquivalenz, Werteverzehr, Betriebsbedingtheit, Deponie : Stilllegung, Gesetzesänderung, rückwirkende, Rechtsänderung, rückwirkende, Rückwirkung |
| Stichwort: | Kostenüberdeckung |
| Leitsatz: | 1. Wegen des Kostenüberschreitungsverbots des Kommunalabgabenrechts sind nur die für die Leistungserbringung erforderlichen Kosten der Einrichtung gebührenpflichtig. 2. Der Kostenbegriff des Gebührenrechts nach dem Kommunalabgabengesetz wird durch das Abfallgesetz des Landes Sachsen-Anhalt erweitert, indem die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Nachsorge als berücksichtigungsfähig anerkannt werden. 3. Bis zum In-Kraft-Treten des Zweiten Investitionserleichterungsgesetzes 2003 durften nur solche Kosten der Nachsorge eingestellt werden, die - "leistungsbezogen" - für eine noch im Betrieb befindliche Deponie entstehen (betriebsbedingte Kosten). 4. Die Rechtsänderung durch das Zweite Investitionserleichterungsgesetz 2003 enthält keine Rückwirkung. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Urteil, 2 L 274/03 | |
| Rechtsgebiete: | GG, KAG |
| Schlagworte: | Gebührensatz einheitlicher, Gebührenkalkulation, Beitragserhebung unterlassene, Kosten betriebsbedingte, Kostenüberdeckung |
| Stichwort: | Kostenüberdeckung |
| Leitsatz: | Weder das Gleichbehandlungsgebot (Art. 3 Abs. 1 GG) noch die Bestimmung in § 9 Abs. 3 KAG verpflichten die Gemeinde, für Gebührenschuldner, die bereits zu Beiträgen für die Einrichtung herangezogen worden sind, niedrigere Gebühren festzulegen als für solche, bei denen eine Beitragsveranlagung nicht erfolgt ist. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 2 S 2587/00 | |
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