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Kostentragungspflicht im Urteilsverfahren Erster Instanz

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Beschluss, 3 AZB 10/04 vom 01.11.2004

Rechtsgebiete:ArbGG, ZPO, GVG
Schlagworte:Prozessrecht - Kostentragungspflicht im Urteilsverfahren Erster Instanz - Verteilung der durch die Anrufung des unzuständigen Gerichts und die Beschreitung des unzulässigen Rechtswegs entstehenden Kosten
Stichwort:Kostentragungspflicht im Urteilsverfahren Erster Instanz
Leitsatz:Nach § 12a Abs. 1 Satz 3, § 46 Abs. 2 Satz 1 ArbGG iVm. §§ 495, 91 ZPO hat der im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren erster Instanz obsiegende Beklagte Anspruch auf Erstattung der ihm vor dem ordentlichen Gericht entstandenen Kosten. Dazu gehören die Rechtsanwaltskosten auch dann, wenn er sich nach der Verweisung weiter von demselben Rechtsanwalt vertreten lässt.
Volltext: BAG - Beschluss, 3 AZB 10/04




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