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Kostentragung durch das FA nach Hauptsacheerledigung im Anschluss an die Entscheidung des BVerfG zur Pendlerpauschale

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Beschluss, VI R 17/07 vom 26.02.2009

Rechtsgebiete:EStG i.d.F. des StÄndG 2007, FGO
Schlagworte:Kostentragung durch das FA nach Hauptsacheerledigung im Anschluss an die Entscheidung des BVerfG zur Pendlerpauschale - Erledigungserklärung des dem Verfahren Beigetretenen als sonstigem Beteiligten nicht erforderlich Veröffentlichungen:
Stichwort:Kostentragung durch das FA nach Hauptsacheerledigung im Anschluss an die Entscheidung des BVerfG zur Pendlerpauschale
Leitsatz:Die Kosten eines Verfahrens, das ursprünglich die Eintragung eines höheren Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte zum Gegenstand hatte und das die Beteiligten nach der Entscheidung des BVerfG vom 9. Dezember 2008 zur Verfassungswidrigkeit von § 9 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 EStG i.d.F. des StÄndG 2007 vom 19. Juli 2006 (BGBl. I 2006, 1652, BStBl I 2006, 432) in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, sind dem FA aufzuerlegen. Dies gilt ungeachtet der Tatsache, dass § 9 Abs. 2 Satz 2 EStG zunächst nur im Wege vorläufiger Steuerfestsetzung ohne die Beschränkung auf "erhöhte" Aufwendungen "ab dem 21. Entfernungskilometer" gilt.
Volltext: BFH - Beschluss, VI R 17/07




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