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Kostentragung des Herstellers

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BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 46.07 vom 26.06.2008

Rechtsgebiete:GSG
Schlagworte:Sicherheitstechnische Überprüfung, Anordnung gegenüber dem Hersteller, Veranlassung durch die Behörde, Verfahrensermessen, Kosten einer Untersuchungsstelle, Kostentragung des Herstellers, Kostenbescheid
Stichwort:Kostentragung des Herstellers
Leitsatz:Veranlasst die zuständige Behörde eine sicherheitstechnische Überprüfung nach dem Gerätesicherheitsgesetz (jetzt: Geräte- und Produktsicherheitsgesetz: GPSG) durch eine hierfür gebildete sachverständige Stelle, kann sie die bei dieser angefallenen Kosten gemäß § 7 Abs. 3 GSG (jetzt: § 8 Abs. 7 GPSG) gegen den Pflichtigen auch dann geltend machen, wenn sie selbst der sachverständigen Stelle nicht vergütungspflichtig ist.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 46.07




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