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Kostentragung bei Rücknahme einer mit einem Prozesskostenhilfeantrag verbundenen Klage

Entscheidungen der Gerichte




OLG-THUERINGEN – Beschluss, 1 WF 32/07 vom 28.02.2007

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Kostentragung bei Rücknahme einer mit einem Prozesskostenhilfeantrag verbundenen Klage
Stichwort:Kostentragung bei Rücknahme einer mit einem Prozesskostenhilfeantrag verbundenen Klage
Leitsatz:1. Zur Kostentragung nach billigem Ermessen, wenn eine mit einem Prozesskostenhilfeantrag verbundenen Klage vor Rechtshängigkeit zurückgenommen wird.

2. Ein Anlass zur Klageerhebung für den Kindessunterhalt entfällt, wenn die Parteien in einem Verfahren auf Trennungsunterhalt den Kindesunterhalt bei der Einkommensberechnung im Vergleichswege berücksichtigen.

3. Die Beschwerdeentscheidung ist auf den Beschwerdeantrag bzw. das erkennbare Beschwerdeziel zu beschränken.
Volltext: OLG-THUERINGEN - Beschluss, 1 WF 32/07




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