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Kostenstreit

Entscheidungen der Gerichte

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 5 TJ 3282/04 vom 23.11.2004

1) Die Beschwerde gegen den Ausspruch über die Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren gemäß § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO unterliegt dem Beschwerdeausschluss des § 146 Abs. 3 VwGO.

2) Rechtsgrundlage für die Entscheidung über die Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten für das kommunalabgabenrechtliche Vorverfahren ist allein § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO, wenn sie im Klageverfahren gegen den Ausgangs- und Widerspruchsbescheid ergeht.

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