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Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 8 C 11145/04.OVG vom 23.11.2005

Rechtsgebiete:VwGO, JVEG
Schlagworte:Prozessrecht, Kostenrecht, Kostenerinnerung, Kostenfestsetzung, gerichtliche Entscheidung, Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Kosten, Erstattungsfähigkeit, Rechtsverfolgung, Rechtsverteidigung, zweckentsprechende Rechtsverfolgung, zweckentsprechende Rechtsverteidigung, Aufwendungen, notwendige Aufwendungen, Sachverständige, Privatgutachten, Erläuterung
Stichwort:Kostenrecht
Leitsatz:Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten für private Sachverständige (hier: Erläuterung der im Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans eingeholten Gutachten).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 8 C 11145/04.OVG



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 8 E 10879/05.OVG vom 26.09.2005

Rechtsgebiete:VwGO, ZPO, ZSEG, JVEG
Schlagworte:Prozessrecht, Kostenrecht, Kostenerstattung, notwendige Parteiaufwendungen, Parteiaufwendungen, Terminswahrnehmung, Wahrnehmung des Termins, Zeitversäumnis, Fahrtauslagen, Fahrtkosten, Verdienstausfall, Haushaltsführung, Entschädigung für Haushaltsführung
Stichwort:Kostenrecht
Leitsatz:1. Der Anspruch der obsiegenden Partei auf Erstattung der ihr durch die Teilnahme an der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht entstandenen Aufwendungen erlischt nicht drei Monate nach Schluss der mündlichen Verhandlung.

2. Die Dreimonatsfrist im Recht der Zeugenentschädigung (§ 15 Abs. 2 ZSEG, § 2 Abs. 1 JVEG) ist auf den Kostenerstattungsanspruch der obsiegenden Partei nicht nach § 91 Abs. 1 Satz 2 ZPO entsprechend anwendbar.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 8 E 10879/05.OVG

OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 9 W 167/05 vom 15.09.2005

Rechtsgebiete:KostO
Schlagworte:Kostenrecht, Freiwillige Gerichtsbarkeit, Grundbuchbucheintragung
Stichwort:Kostenrecht
Leitsatz:Bei Formwechsel einer Außen-GbR in eine KG unter gleichzeitigem Eintritt einer GmbH als persönlich haftender Gesellschafter wird die Identität der Gesellschaft gewahrt. Die Eintragung in das Grundbuch ist kostenrechtlich eine Richtigstellung gemäß § 67 Abs. 1 KostO, die eine Viertelgebühr auslöst (Anschluss an BayObLG, NJW-RR 2002, 1363 ff.).
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 9 W 167/05

OLG-MUENCHEN – Beschluss, 6 W 1198/05 vom 17.06.2005

Rechtsgebiete:BRAGO, PatG
Schlagworte:Kostenrecht
Stichwort:Kostenrecht
Leitsatz:1. Das an eine Verurteilung wegen Patentverletzung anschließende Ordnungsmittelverfahren nach § 890 ZPO ist Patentstreitsache i.S.d. § 143 Abs. 1 PatG., denn die im Erkenntnisverfahren anerkannte Notwendigkeit einer besonderen Sachkunde der Parteivertreter setzt sich regelmäßig im Vollstreckungsverfahren fort. Die obsiegende Partei kann daher auch die im Ordnungsmittelverfahren durch die Mitwirkung eines Patentanwalts angefallenen Kosten in der von § 143 Abs. 3 PatG (vormals § 143 Abs. 5 PatG) bestimmten Höhe vom Gegner ersetzt verlangen.

2. Werden im Ordnungsmittelverfahren nach § 890 ZPO mehrere unterschiedliche Verstöße gegen das gerichtliche Verbot gerügt, fallen die Rechts- und Patentanwaltsgebühren nach § 57 Abs. 1 BRAGO nicht einmal aus dem Gesamtstreitwert an, sondern jeweils aus dem Streitwert der einzelnen beanstandeten Verstöße.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 6 W 1198/05


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