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Kostenpflicht

Entscheidungen der Gerichte




LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss, 2 Ta 264/05 vom 09.12.2005

Rechtsgebiete:RVG, BetrVG, BRAGO
Schlagworte:Wertfestsetzungsverfahren, Beschlussverfahren, kostenfrei, Beschwerdeverfahren, Kostenpflicht
Stichwort:Kostenpflicht
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 2 Ta 264/05



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 12 A 11382/04.OVG vom 18.11.2004

Rechtsgebiete:LBKG, KAG
Schlagworte:Aufgabenträger, Aufwand, Aufwendungen, Aufwendungsersatz, Ausgleich, Beitrag, Benutzungsgebühr, Berechnung, Berechnungsweise, Betriebskosten, betriebswirtschaftlich, betriebswirtschaftlicher Grundsatz, betriebswirtschaftliche Kalkulation, Brand- und Katastrophenschutzrecht, Brand, Einsatz, Einsatzkosten, Einsatzstunden, Ersatz, Erstattung, Erstattungsanspruch, Erstattungsbetrag, Fahrzeug, Fahrzeugkosten, Feuer, Feuerwehr, Feuerwehreinsatz, Feuerwehreinsatzkosten, Feuerwehrfahrzeug, Feuerwehrkosten, Feuerwehrrecht, Gebühr, Jahreskosten, Jahresstunden, Kalkulation, Kosten, Kostenansatz, Kostenausgleich, Kostenersatz, Kostenersatzpflicht, Kostenerstattung, Kostenerstattungspflicht, Kostengruppen, Kostenkalkulation, Kostenpflicht, Materialkosten, Pauschale, Pauschalierung, Personalkosten, Sachkosten, Stunden, Stundensatz, Stundentarif, Umfang, Umlegung, Unfall, Verkehrsunfall, Vorhaltekosten, Vorhaltung, Zeit
Stichwort:Kostenpflicht
Leitsatz:Beim Kostenersatz für Feuerwehreinsätze nach § 37 Abs. 1 LBKG dürfen nicht die betriebswirtschaftlich ermittelten Jahreskosten der gesamten Feuerwehr, sondern nur einsatzbezogene Kosten zugrunde gelegt werden.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 12 A 11382/04.OVG

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 11 LC 200/03 vom 17.02.2004

Rechtsgebiete:AllGO, GG, NGO, NVwKostG, NWG, RL 76 160 EWG
Schlagworte:Badegewässer, Gemeingebrauch, Kostenpflicht, Wasserrecht, Örtliche Gemeinschaft, Überwachung von Badegewässern
Stichwort:Kostenpflicht
Leitsatz:Nach niedersächsischem Kostenrecht sind die Standortgemeinden für die Überwachung von Badegewässern, in denen das Baden nicht untersagt ist und in denen üblicherweise eine große Anzahl von Personen badet, auf die Einhaltung der hygienerechtlichen Anforderungen kostenpflichtig.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 11 LC 200/03

THUERINGER-OVG – Beschluss, 3 EO 381/02 vom 18.11.2003

Rechtsgebiete:VwGO, ThürVwKostG
Schlagworte:aufschiebende Wirkung, unselbständige Kostenentscheidung, Abgaben, Kosten, Gebühren, Auslagen, Amtshandlung, Kostenpflicht, Zurechenbarkeit
Stichwort:Kostenpflicht
Leitsatz:1. Der Suspensiveffekt des Rechtsbehelfs gegen die sog. unselbständige Kostenentscheidung entfällt gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO auch dann, wenn dem Widerspruch gegen die Sachentscheidung bzw. Kostengrundentscheidung aufschiebende Wirkung zukommt oder der Sofortvollzug angeordnet wurde.

2. Die Anforderung von Auslagen zu einer Amtshandlung i.S.v. § 1 Abs. 1 ThürVwKostG setzt voraus, dass die Kosten in dem entsprechenden Verwaltungsverfahren in zurechenbarer Weise verursacht worden sind.
Volltext: THUERINGER-OVG - Beschluss, 3 EO 381/02


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