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JuraForum.deUrteileSchlagwörterKKostenordnung 

Kostenordnung

Entscheidungen der Gerichte

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 262/05 vom 14.07.2005

Der neue § 18 Abs. 1 Satz 2 KostO enthält eine allgemeine Geschäftswertobergrenze, die Einschränkung, "soweit nichts anderes bestimmt ist", bezieht sich auf spezielle Wertobergrenzen.

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