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| Rechtsgebiete: | KostO, KostVfg, bad.-württ. LJKG |
| Schlagworte: | Kostenniederschlagung durch badischen Amtsnotar |
| Stichwort: | Kostenniederschlagung durch badischen Amtsnotar |
| Leitsatz: | 1. Das badische Amtsnotariat ist im Zusammenhang mit der notariellen Tätigkeit des Notars kein Gericht i.S.v. § 16 Abs. 2 KostO. 2. Eine Zuständigkeit des badischen Amtsnotars für die Niederschlagung von Gebühren, die durch seine Beurkundungstätigkeit ausgelöst werden und die der Staatskasse zufließen, ist jedenfalls dann nicht gegeben, wenn gegen den Kostenansatz bereits Erinnerung eingelegt worden ist. |
| Volltext: OLG-KARLSRUHE - Beschluss, 14 Wx 46/04 | |
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