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Kostenhaftung des Rechtsmittelführers

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OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 15 WF 202/05 vom 15.06.2005

Rechtsgebiete:GKG, ZPO
Schlagworte:Kosten - Kostenhaftung des Rechtsmittelführers
Stichwort:Kostenhaftung des Rechtsmittelführers
Leitsatz:Die Kostenhaftung des Rechtsmittelführers nach § 22 Abs. 1 Satz 1 GKG bleibt bestehen, wenn in einem Vergleich die Kosten gegeneinander aufgehoben werden, der Gegner aber wegen ratenfreier Prozesskostenhilfebewilligung von der Zahlungspflicht vorläufig befreit ist.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 15 WF 202/05




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