JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > K > Kostenhaftung
| Rechtsgebiete: | POG, BestG |
| Schlagworte: | Altenheim, Angehörige, Ausübung der Personensorge, Beerdigung, Bestattung, Bestattungskosten, Bestattungspflicht, Bestattungsrecht, Bestattungswesen, Bestattungszwang, Betreuer, Betreuerin, Betreuung, Betreuungsrecht, Familie, Familienangehörige, Friedhofsrecht, Gewohnheitsrecht, Heim, Heimaufenthalt, Heimbetreiber, Heimleiter, Heimvertrag, Kosten, Kostenersatz, Kostenerstattung, Kostenhaftung, Leichnam, Näheverhältnis, Personensorge, persönliches Näheverhältnis, Pflege, Pflegeheim, polizeiliche Maßnahme, Sorgeberechtigter, Sorgerecht, Totenfürsorge, Totenfürsorgerecht, Totensorge, unmittelbare Ausführung, Verantwortlicher, Verantwortlichkeit, Verpflichtung, Verstorbener, Verwandten |
| Stichwort: | Kostenhaftung |
| Leitsatz: | Der Betreiber oder der Leiter eines Alten- und Pflegeheims kann regelmäßig nicht zu den Kosten der ordnungsbehördlich veranlassten Bestattung eines mittellosen und alleinstehenden Heimbewohners herangezogen werden. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 11566/06.OVG | |
| Rechtsgebiete: | AuslG, AufenthG, LAufnG, StVollzG, VwKostG |
| Schlagworte: | Abschiebung, Abschiebungshaft, Abschiebungshaftkosten, Ausländer, Ausländerrecht, Beitrag, Dauer, Ermessen, Erstattung, Gewahrsamseinrichtung, Haft, Haftdauer, Haftkosten, Haftkostenbeitrag, Höhe, Justizvollzugsanstalt, Kosten, Kostenerstattung, Kostenhaftung, Kostentragung, Kostenumfang, Nutzung, Tagessatz, tatsächlich entstandene Kosten, Verhältnismäßigkeit, Vorbereitung, Vollzug, Umfang |
| Stichwort: | Kostenhaftung |
| Leitsatz: | 1. Die Pflicht, die Kosten der Abschiebung zu tragen, besteht auch dann, wenn die Abschiebung des Ausländers tatsächlich nicht vollzogen wurde. 2. Kosten der Abschiebungshaft können nur erhoben werden, wenn die Anordnung und Dauer der Abschiebungshaft rechtmäßig waren. 3. § 83 AuslG (jetzt: § 67 AufenthG) stellt eine spezialgesetzliche Regelung des Umfangs der Kostenhaftung auch im Verhältnis zu § 5 Satz 2 LAufnG i.V.m. § 50 StVollzG dar. 4. Der Umfang der Kostenhaftung ist durch § 83 AuslG (jetzt: § 67 AufenthG) auf solche tatsächlich entstandene Kosten begrenzt, die mit der Abschiebung in einem direkten inneren sachlichen Zusammenhang stehen (hier: zu den Kosten bei der Abschiebungshaft in der Gewahrsamseinrichtung Ingelheim). |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 11671/05.OVG | |
| Rechtsgebiete: | AuslG, VwKostG, ZSEG, Chicagoer Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt, Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Bahrain über den Luftverkehr |
| Schlagworte: | Ausländer, Beförderungsunternehmen, Chicagoer Abkommen, Dolmetscherkosten, Einreise, Einreisebestimmungen, Einreiseverweigerung, Erforderlichkeit, Fluggesellschaft, Flughafenverfahren, Kostenhaftung, Rückbeförderung, Übersetzungskosten, Verhinderung der Einreise, Verursacherhaftung, Verwaltungskosten, Zurückweisung an der Grenze. |
| Stichwort: | Kostenhaftung |
| Leitsatz: | Der Beförderungsunternehmer haftet nach § 83 Abs. 2 Nr. 2 AuslG auch für die Kosten eines Dolmetschers, der von den Grenzschutzbehörden zur Vorbereitung der Zurückweisung (hier: Rückbeförderung ins Heimatland auf dem Luftweg) in Anspruch genommen wird. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 9.02 | |
| Rechtsgebiete: | GG, AuslG, AsylVfG, Chicagoer Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt, Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland u. dem Staat Bahrain über den Luftverkehr |
| Schlagworte: | Amtliche Begleitung, Ausländer, Beförderungsunternehmen, Betriebsrechte, Chicagoer Abkommen, Eigentumsgarantie, Einreise, Einreisebestimmungen, Einreiseverweigerung, Erforderlichkeit, Flughafenverfahren, Handlungsfreiheit, ICAO-Richtlinien, Kostenhaftung, luftverkehrsrechtliche Betriebsgenehmigung, Personalkosten, Rückbeförderung, ungültige Reisedokumente, Verhinderung der Einreise, Zurückweisung an der Grenze. |
| Stichwort: | Kostenhaftung |
| Leitsatz: | Leitsatz: Die Haftung des Luftfahrtunternehmens für Kosten der Zurückweisung eines ausländischen Fluggastes umfasst auch die Personalkosten einer der Verhinderung der Einreise und Sicherung der Zurückweisung dienenden amtlichen Begleitung des Ausländers während einer Fahrt zur Botschaft seines Heimatstaates, um ein für die Rückreise notwendiges Reisedokument zu beschaffen. Urteil des 1. Senats vom 29. Juni 2000 - BVerwG 1 C 25.99 - I. VG Frankfurt am Main vom 21.04.1999 - Az.: VG 11 E 96/99(V) - II. VGH Kassel vom 02.08.1999 - Az.: VGH 12 UE 1943/99 - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 25.99 | |
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