( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterKKostenhaftung 

Kostenhaftung

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 11566/06.OVG vom 14.06.2007

Rechtsgebiete:POG, BestG
Schlagworte:Altenheim, Angehörige, Ausübung der Personensorge, Beerdigung, Bestattung, Bestattungskosten, Bestattungspflicht, Bestattungsrecht, Bestattungswesen, Bestattungszwang, Betreuer, Betreuerin, Betreuung, Betreuungsrecht, Familie, Familienangehörige, Friedhofsrecht, Gewohnheitsrecht, Heim, Heimaufenthalt, Heimbetreiber, Heimleiter, Heimvertrag, Kosten, Kostenersatz, Kostenerstattung, Kostenhaftung, Leichnam, Näheverhältnis, Personensorge, persönliches Näheverhältnis, Pflege, Pflegeheim, polizeiliche Maßnahme, Sorgeberechtigter, Sorgerecht, Totenfürsorge, Totenfürsorgerecht, Totensorge, unmittelbare Ausführung, Verantwortlicher, Verantwortlichkeit, Verpflichtung, Verstorbener, Verwandten
Stichwort:Kostenhaftung
Leitsatz:Der Betreiber oder der Leiter eines Alten- und Pflegeheims kann regelmäßig nicht zu den Kosten der ordnungsbehördlich veranlassten Bestattung eines mittellosen und alleinstehenden Heimbewohners herangezogen werden.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 11566/06.OVG



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 11671/05.OVG vom 27.07.2006

Rechtsgebiete:AuslG, AufenthG, LAufnG, StVollzG, VwKostG
Schlagworte:Abschiebung, Abschiebungshaft, Abschiebungshaftkosten, Ausländer, Ausländerrecht, Beitrag, Dauer, Ermessen, Erstattung, Gewahrsamseinrichtung, Haft, Haftdauer, Haftkosten, Haftkostenbeitrag, Höhe, Justizvollzugsanstalt, Kosten, Kostenerstattung, Kostenhaftung, Kostentragung, Kostenumfang, Nutzung, Tagessatz, tatsächlich entstandene Kosten, Verhältnismäßigkeit, Vorbereitung, Vollzug, Umfang
Stichwort:Kostenhaftung
Leitsatz:1. Die Pflicht, die Kosten der Abschiebung zu tragen, besteht auch dann, wenn die Abschiebung des Ausländers tatsächlich nicht vollzogen wurde.

2. Kosten der Abschiebungshaft können nur erhoben werden, wenn die Anordnung und Dauer der Abschiebungshaft rechtmäßig waren.

3. § 83 AuslG (jetzt: § 67 AufenthG) stellt eine spezialgesetzliche Regelung des Umfangs der Kostenhaftung auch im Verhältnis zu § 5 Satz 2 LAufnG i.V.m. § 50 StVollzG dar.

4. Der Umfang der Kostenhaftung ist durch § 83 AuslG (jetzt: § 67 AufenthG) auf solche tatsächlich entstandene Kosten begrenzt, die mit der Abschiebung in einem direkten inneren sachlichen Zusammenhang stehen (hier: zu den Kosten bei der Abschiebungshaft in der Gewahrsamseinrichtung Ingelheim).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 11671/05.OVG

BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 9.02 vom 18.03.2003

Rechtsgebiete:AuslG, VwKostG, ZSEG, Chicagoer Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt, Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Bahrain über den Luftverkehr
Schlagworte:Ausländer, Beförderungsunternehmen, Chicagoer Abkommen, Dolmetscherkosten, Einreise, Einreisebestimmungen, Einreiseverweigerung, Erforderlichkeit, Fluggesellschaft, Flughafenverfahren, Kostenhaftung, Rückbeförderung, Übersetzungskosten, Verhinderung der Einreise, Verursacherhaftung, Verwaltungskosten, Zurückweisung an der Grenze.
Stichwort:Kostenhaftung
Leitsatz:Der Beförderungsunternehmer haftet nach § 83 Abs. 2 Nr. 2 AuslG auch für die Kosten eines Dolmetschers, der von den Grenzschutzbehörden zur Vorbereitung der Zurückweisung (hier: Rückbeförderung ins Heimatland auf dem Luftweg) in Anspruch genommen wird.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 9.02

BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 25.99 vom 29.06.2000

Rechtsgebiete:GG, AuslG, AsylVfG, Chicagoer Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt, Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland u. dem Staat Bahrain über den Luftverkehr
Schlagworte:Amtliche Begleitung, Ausländer, Beförderungsunternehmen, Betriebsrechte, Chicagoer Abkommen, Eigentumsgarantie, Einreise, Einreisebestimmungen, Einreiseverweigerung, Erforderlichkeit, Flughafenverfahren, Handlungsfreiheit, ICAO-Richtlinien, Kostenhaftung, luftverkehrsrechtliche Betriebsgenehmigung, Personalkosten, Rückbeförderung, ungültige Reisedokumente, Verhinderung der Einreise, Zurückweisung an der Grenze.
Stichwort:Kostenhaftung
Leitsatz:Leitsatz:

Die Haftung des Luftfahrtunternehmens für Kosten der Zurückweisung eines ausländischen Fluggastes umfasst auch die Personalkosten einer der Verhinderung der Einreise und Sicherung der Zurückweisung dienenden amtlichen Begleitung des Ausländers während einer Fahrt zur Botschaft seines Heimatstaates, um ein für die Rückreise notwendiges Reisedokument zu beschaffen.

Urteil des 1. Senats vom 29. Juni 2000 - BVerwG 1 C 25.99 -

I. VG Frankfurt am Main vom 21.04.1999 - Az.: VG 11 E 96/99(V) -
II. VGH Kassel vom 02.08.1999 - Az.: VGH 12 UE 1943/99 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 25.99


Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/kostenhaftung

"Kostenhaftung - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN