JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > K > Kostengrundentscheidung
| Rechtsgebiete: | AufenthG, VwGO, VwVfG |
| Schlagworte: | Abhilfe, Aufenthaltsbeschränkung, Kostengrundentscheidung, Wohnsitznahme |
| Stichwort: | Kostengrundentscheidung |
| Leitsatz: | 1. Eine Kostengrundentscheidung nach § 80 Abs. 1 Satz 1 VwVfG setzt grundsätzlich eine behördliche Entscheidung über den Widerspruch nach §§ 72, 73 Abs. 3 Satz 1 VwGO voraus. Die Einstellung des Widerspruchsverfahrens durch die Widerspruchsbehörde genügt nicht. 2. Der Erfolg eines eingelegten Widerspruchs ist am tatsächlichen (äußeren) Verfahrensgang der §§ 68 ff. VwGO zu messen; ein Widerspruch ist erfolgreich, wenn die Ausgangsbehörde abhilft, weil sie den Widerspruch für begründet hält. 3. Ist durch eine gerichtliche Entscheidung die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine Auflage nach § 61 Abs. 1 Satz 2 AufenthG wiederhergestellt, weil das Gericht den Ausgang des Hauptsacheverfahren als offen ansieht und eine Interessenabwägung zugunsten des Ausländers vornimmt, und nimmt im Anschluss daran die Ausländerbehörde die vor Erlass dieser Auflage bestehende Aufenthaltsbeschränkung und Wohnsitznahmeverpflichtung in eine neue Duldung wieder auf, ist darin keine Abhilfeentscheidung im Sinne des § 72 VwGO zu sehen. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 O 4/09 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, VwVfG, TierSchG |
| Schlagworte: | Bindungswirkung, Rechtskraft, tragende Gründe, Auslegung von Bescheid, Tierhalter, Halter, Fortnahme, Leistungsbescheid, Kostengrundentscheidung |
| Stichwort: | Kostengrundentscheidung |
| Leitsatz: | 1. Die Auslegung eines Bescheids in einem die Anfechtungsklage gegen den Bescheid abweisenden rechtskräftigen Urteil bindet die Beteiligten. 2. Ist dem Halter ein Tier auf Grund einer bestandskräftigen Anordnung nach § 16a Satz 2 Nr. 2 TierSchG fortgenommen worden, steht dessen Pflicht, die Kosten der anderweitigen Unterbringung zu tragen, dem Grunde nach fest. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 7.08 | |
| Rechtsgebiete: | TA Lärm, VwGO |
| Schlagworte: | Ereignis, seltenes, Freiluftgaststätte, Kostengrundentscheidung, Korrektur, Lärmmessung, Nachbar, Stadtstrand |
| Stichwort: | Kostengrundentscheidung |
| Leitsatz: | 1. Die Immissionen eines "Stadtstrandes" beurteilen sich nach der TA Lärm, auch wenn diese auf Freiluftgaststätten keine Anwendung findet. 2. Eine als Teil der Bauvorlagen (§ 71 Abs. 2 Satz 1 NBauO) eingereichte Schalltechnische Untersuchung hat prognostischen Charakter; sie muss nicht auf Messungen an dem erst zur Genehmigung gestellten Vorhaben beruhen. 3. Bei nur saisonaler Nutzung reduziert sich nicht der durch TA Lärm 7.2 gesetzte Rahmen von maximal 10 "seltenen" Ereignissen pro Kalenderjahr, jedoch kann die volle Ausschöpfung dieses Rahmens ermessensfehlerhaft sein. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 ME 120/08 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Kostenfestsetzungsbeschluss - Kostengrundentscheidung - Urteilsberichtigung |
| Stichwort: | Kostengrundentscheidung |
| Leitsatz: | 1. Formell rechtskräftige Urteilsberichtigungsbeschlüsse können nicht im Kostenfestsetzungsverfahren darauf überprüft werden, ob die Grenzen des § 319 ZPO eingehalten worden sind. 2. Ein Urteilstenor kann um den versehentlich unterbliebenen Kostenausspruch nach § 319 ZPO ergänzt werden, wenn die Kostenentscheidung in den Entscheidungsgründen behandelt worden ist. Es bedarf keiner Ergänzung nach § 321 ZPO. 3. Eine Anhörung der Parteien vor Erlass eines Urteilsberichtigungsbeschlusses ist nur dann ausnahmsweise entbehrlich, wenn reine Formalien wie etwa ein Schreib- oder Rechenfehler berichtigt werden, ohne dass ein Eingriff in die Rechtsstellung einer Partei oder gar eine Schlechterstellung erfolgt. 4. Berichtigungsbeschlüsse werden bereits dann existent, wenn sie der Partei formlos, z. B. durch telefonischen Anruf der Geschäftsstellenverwalterin, mitgeteilt worden sind. |
| Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 5 Ta 344/07 | |
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