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Entscheidungen der Gerichte




LAG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 1 Ta 173/09 vom 22.07.2009

Rechtsgebiete:RVG, GKG
Schlagworte:Gegenstandswert im Beschlussverfahren
Stichwort:Kostenfreiheit
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: LAG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 1 Ta 173/09



LAG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 1 Ta 125/09 vom 02.06.2009

Rechtsgebiete:BetrVG, RVG, GKG
Schlagworte:Beschwerde gegen Wertfestsetzung
Stichwort:Kostenfreiheit
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: LAG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 1 Ta 125/09

BVERWG – Urteil, BVerwG 6 C 16.08 vom 29.04.2009

Rechtsgebiete:GG, IPwskR
Schlagworte:Studienabgabe, Studienbeitrag, Studiengebühr, Sonderabgabe, Studienbeitragsdarlehen, Unentgeltlichkeit, Sozialverträglichkeit, soziale Barriere, Chancengleichheit, Teilhaberecht, Abwehrrecht, Berufsfreiheit, Abgabengerechtigkeit, Belastungsgleichheit, Völkervertragsrecht, innerstaatliche Geltung, unmittelbare Anwendbarkeit, Auslegung, Staatenpraxis, Sozialausschuss
Stichwort:Kostenfreiheit
Leitsatz:1. Der nordrhein-westfälische Landesgesetzgeber hat die allgemeinen Studienabgaben nach dem Studienbeitrags- und Hochschulabgabengesetz vom 21. März 2006 (GV.NRW. S. 120) als dem Grunde und der Höhe nach sachlich gerechtfertigte Vorzugslasten kompetenzgerecht eingeführt.

2. Wegen des Anspruchs auf ein sozialen Gesichtspunkten Rechnung tragendes Studienbeitragsdarlehen verletzt die Abgabenerhebung das in Art. 12 Abs. 1 GG gewährleistete Grundrecht der Berufsfreiheit weder in seiner - zusammen mit dem Gleichheitssatz und dem Sozialstaatsprinzip gebildeten - Ausprägung als Recht auf Teilhabe an den staatlichen Ausbildungsressourcen noch in seiner Funktion als auf die Abwehr ausbildungsbezogener Belastungen gerichtetes Freiheitsrecht.

3. Aus Art. 13 Abs. 2 Buchst. c des Internationalen Paktes vom 19. Dezember 1966 über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte können im Hinblick auf die Erhebung allgemeiner Studienabgaben keine Rechte hergeleitet werden, die nicht bereits grundrechtlich gewährleistet sind.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 6 C 16.08

SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 B 409/07 vom 25.03.2009

Rechtsgebiete:VwGO, SächsBrandSchG, ZPO, SächsVwKG
Schlagworte:Verfahrensmangel, Aufklärungsrügen, rechtliches Gehör, Feuerwehreinsatz, Kostenfreiheit, unrichtige Sachbehandlung
Stichwort:Kostenfreiheit
Leitsatz:Zur Kostenfreiheit eines Feuerwehreinsatzes:

Von einer unrichtigen Sachbehandlung ist bei einem Feuerwehreinsatz dann auszugehen, wenn bei der Durchführung des Einsatzes offensichtliche und schwere Fehler unterlaufen sind und diese zu vermeidbaren (Mehr-)Kosten geführt haben.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 5 B 409/07


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