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Kostenfestsetzungsverfahren in der freiwilligen Gerichtsbarkeit: Vorlage an den BGH zur Frage der Entscheidungskompetenz bei zugelassener sofortiger weiterer Beschwerde

Entscheidungen der Gerichte




OLG-KARLSRUHE – Beschluss, 14 Wx 19/06 vom 20.07.2006

Rechtsgebiete:FGG, ZPO, GVG
Schlagworte:Kostenfestsetzungsverfahren in der freiwilligen Gerichtsbarkeit: Vorlage an den BGH zur Frage der Entscheidungskompetenz bei zugelassener sofortiger weiterer Beschwerde
Stichwort:Kostenfestsetzungsverfahren in der freiwilligen Gerichtsbarkeit: Vorlage an den BGH zur Frage der Entscheidungskompetenz bei zugelassener sofortiger weiterer Beschwerde
Leitsatz:1. Zur Entscheidung über eine im Kostenfestsetzungsverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zugelassene weitere Beschwerde ist nicht der BGH, sondern das Oberlandesgericht berufen (Anschluß BGH, 30.09.2004, V ZB 16/04 = NJW 2004, s. 3412).

2. Die Sache wird wegen Abweichung von BGH, 09.03. 2006, V ZB 164/05 = RPfleger 2006, S. 438) dem Bundesgerichtshof vorgelegt.
Volltext: OLG-KARLSRUHE - Beschluss, 14 Wx 19/06




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