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Kostenfestsetzung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den Insolvenzverwalter

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 23 W 190/02 vom 29.07.2002

Rechtsgebiete:InsO, ZPO
Schlagworte:Kostenfestsetzung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den Insolvenzverwalter
Stichwort:Kostenfestsetzung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den Insolvenzverwalter
Leitsatz:Die Berufung des Insolvenzverwalters auf ein Vollstreckungsverbot nach § 210 InsO hindert den Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses jedenfalls dann nicht, wenn nicht eindeutig ist, dass es sich bei dem Kostenerstattungsanspruch des Gegners um eine Altschuld im Sinne von § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO und nicht um eine Neuschuld im Sinne von § 209 Abs. 1 Nr. 2 InsO handelt.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 23 W 190/02




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