JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > K > Kostenfestsetzung
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Kostenfestsetzung, Reisekosten, Gerichtsstandswahl, Wahl |
| Stichwort: | Kostenfestsetzung |
| Leitsatz: | Der Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des Klägervertreters steht nicht entgegen, dass der Kläger wegen der Möglichkeit der Gerichtsstandswahl (§ 35 ZPO) das Verfahren auch bei dem Gericht hätte führen können, in dessen Bezirk der Klägervertreter ansässig ist. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 6 W 63/09 | |
| Rechtsgebiete: | GKG, VwGO |
| Schlagworte: | Erinnerung, Erstattungsfähigkeit, Informationsreise, Kostenfestsetzung, Kostenminimierung, Parteikosten, Privatgutachten, Recherchekosten, Vorlage des Gutachtens |
| Stichwort: | Kostenfestsetzung |
| Leitsatz: | 1. Der Senat entscheidet über die Beschwerde auch dann in der Besetzung mit drei Berufsrichtern, wenn der Berichterstatter bzw. Einzelrichter im erstinstanzlichen Verfahren für die Entscheidung über die Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss zuständig war. 2. Erstattungsfähig ist grundsätzlich nur eine Informationsreise in jeder Instanz; die Erstattungsfähigkeit weiterer Informationsreisen richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalles. 3. Kosten von Privatgutachten sind als außergerichtliche Kosten nach § 162 Abs. 1 VwGO nur in Ausnahmefällen erstattungsfähig. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 6 E 856/09 | |
| Rechtsgebiete: | ArbGG, GVG, ZPO |
| Schlagworte: | Kostenfestsetzung, Drittschuldnerklage |
| Stichwort: | Kostenfestsetzung |
| Leitsatz: | Die Geltendmachung von Kosten einer Drittschuldnerklage ist im arbeitsgerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren ausgeschlossen (Fortführung von Beschluss vom 15.05.2006 - 10 Ta 159/06). |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Beschluss, 10 Ta 18/08 | |
| Rechtsgebiete: | RVG VV, ZPO, RVG-Entwurf, RVG |
| Schlagworte: | Kostenfestsetzung, Verfahrensgebühr, Geschäftsgebühr, Anrechnung, Prozesskostenhilfe, Beiordnung |
| Stichwort: | Kostenfestsetzung |
| Leitsatz: | Eine angefallene Geschäftsgebühr nach VV RVG Nr. 2300 ist unabhängig davon, ob sie tatsächlich gezahlt worden ist oder nicht, auch bei einem später im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnetem Rechtsanwalt nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG auf die gerichtliche Verfahrensgebühr anzurechnen. Auch eine vorrangige Verrechnung auf die Differenz zwischen der Regelvergütung und der Wahlanwaltsvergütung findet nicht statt. (Bestätigung der Kammerbeschlüsse vom 28. April 2009 - 13 Ta 115/09 und vom 12. Juni 2009 - 13 Ta 303/09). Der per 01. September 2009 zu erwartende neue § 15 a RVG - Entwurf wird erst für Sachverhalte bedeutsam werden, in denen der Auftrag an den Rechtsanwalt oder die Beiordnung nach der Gesetzesänderung erfolgt. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 13 Ta 302/09 | |
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