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Kostenerstattungspflicht für Warenkontrollen

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 17.97 vom 18.12.1997

Rechtsgebiete:Beihilfe-VO-Magermilch, MOG, EG-Vertrag
Schlagworte:Kontrollen im grenzüberschreitenden Warenverkehr, systematische Kontrollen, Stichproben, Kostenerstattungspflicht für Warenkontrollen, Beihilfeempfänger für Magermilchpulver.
Stichwort:Kostenerstattungspflicht für Warenkontrollen
Leitsatz:Leitsätze:

Nach § 12 BeihilfeVO - Magermilch können dem Beihilfeempfänger Kosten für Warenuntersuchungen nur dann auferlegt werden, wenn die Untersuchungen nach den gemeinschaftsrechtlichen Regelungen zulässig waren.

Nach dem Gemeinschaftsrecht unzulässige systematische Kontrollen lassen es nicht zu, im Rahmen einer fiktiven Betrachtung einzelne Kontrollen aus dem Zusammenhang zu lösen und sie so zu behandeln, als habe es sich um nach dem Gemeinschaftsrecht zulässige Stichproben gehandelt.

Urteil des 3. Senats vom 18. Dezember 1997 - BVerwG 3 C 17.97

I. VG Frankfurt vom 20.04,1983 - Az.: VG I/2 E 68/81 -
II. Hessischer VGH vom 05.06.1989 - Az.: VGH OE 70/83 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 17.97




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