JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > K > Kostenerstattungspflicht
| Rechtsgebiete: | GG, ZPO, ArbGG |
| Schlagworte: | Einstweilige Verfügung, Schuldienst, Wartefrist, Erledigung, Anwaltsbestellung, Kostenerstattungspflicht |
| Stichwort: | Kostenerstattungspflicht |
| Leitsatz: | 1. Der Erlass des Schulministeriums NRW vom 16.12.03 in der Fassung vom 9.7.04, wonach Lehrkräfte erst nach einer Mindestbeschäftigungszeit von 5 Jahren in einem Dauerbeschäftigungsverhältnis im aktiven Schuldienst des Landes NRW an allen Ausschreibungsverfahren um A 13 Z - BBesO - Stellen teilnehmen dürfen, verstößt gegen Art. 33 II GG (Anschluss an LAG Düsseldorf v. 25.2.2004, 12 Sa 1750/03) . 2. Hat das Arbeitsgericht über einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss entschieden und der unterlegene Antragsteller hiergegen Beschwerde eingelegt, so besteht in dem Verfahren vor dem LAG kein Anwaltszwang, es sei denn, das Beschwerdegericht ordnet eine mündliche Verhandlung an. 3. Es ist zur "zweckentsprechenden Rechtsverteidigung" i.S.v. § 91 I 1 ZPO in aller Regel nicht erforderlich, noch einen Anwalt zu mandatieren, nachdem der Antragsteller das Verfahren bereits für erledigt erklärt hat. |
| Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 7 Ta 12/05 | |
| Rechtsgebiete: | AGBSHG, BSHG, SGB X |
| Schlagworte: | Anmeldung, Anspruch, Anstalt, Anstaltsfürsorge, Anstaltsort, Anstaltsunterbringung, Anspruchsanmeldung, Aufenthalt, gewöhnlicher Aufenthalt, Aufwand, Aufwendungen, Aufwendungsersatz, Ausgaben, Ausschlussfrist, Basiszinssatz, Delegation, Delegationsnehmer, Eigenbeteiligung, Eigeninteresse, Ersatz, Erstattung, Erstattungsanspruch, Erstattungsbetrag, Fälligkeit, Finanzausgleich, Gemeinde, Hemmung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Interesse, Interessenquote, Kosten, Kostenausgleich, Kostenbeteiligung, Kostenerstattung, Kostenerstattungspflicht, Ortsgemeinde, Prozesszinsen, Rechtshängigkeit, Rechtmäßigkeit, Sonderfinanzausgleich, Sozialhilfe, Sozialhilfekosten, Sozialhilferecht, Soziallasten, Träger, örtlicher Träger, Verjährung, Verjährungshemmung, Wohngemeinschaft, Wohnsitz, Wohnsitzgemeinde |
| Stichwort: | Kostenerstattungspflicht |
| Leitsatz: | 1. Der Begriff der Aufwendungen in § 8 AGBSHG umfasst auch die von dem örtlichen Träger nicht unmittelbar an den Hilfeempfänger, sondern im Wege der Kostenerstattung geleisteten Ausgaben für die Hilfe zum Lebensunterhalt. 2. Die Rechtmäßigkeit der Leistungsgewährung bzw. Kostenerstattung durch den örtlichen Träger der Sozialhilfe ist bei der Kostenbeteiligung der Gemeinde nach § 8 AGBSHG nicht zu prüfen (im Anschluss an das Urteil des Senats vom 11. September 2000 - 12 A 10225/00.OVG -, AS 28, 361). |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 12 A 11539/04.OVG | |
| Rechtsgebiete: | SGB VIII |
| Schlagworte: | Jugendhilfe, Jugendhilferecht, Jugendhilfeträger, Träger der Jugendhilfe, gewöhnlicher Aufenthalt, Gesetzessystematik, Gesetzeszweck, Großeltern, Enkel, Verwandtenpflege, Vollzeitpflege, Pflegegeld, Kosten der Erziehung, Pauschalbetrag, Pflegestellenort, Schutz der Pflegestellenorte, Tagesgruppe, Erstattung, Kostenerstattung, Kostenerstattungspflicht, kostenerstattungspflichtig, leistungsfähig, Leistungsfähigkeit, Selbstbehalt, Spesen, Unterhalt, Unterhaltspflicht, unterhaltspflichtig, Zuständigkeit, örtliche Zuständigkeit, Zuständigkeitswechsel, Wechsel der Zuständigkeit, Aufenthalt, Pflege, Erziehung, Kosten |
| Stichwort: | Kostenerstattungspflicht |
| Leitsatz: | Die Kostenerstattungspflicht nach § 89 a Abs. 3 SGB VIII setzt nicht voraus, dass mit der Begründung der örtlichen Zuständigkeit eines Trägers der öffentlichen Jugendhilfe gemäß § 86 Abs. 6 SGB VIII ein Zuständigkeitswechsel oder zumindest das Entstehen einer Kostenerstattungspflicht nach § 89 a Abs. 1 Satz 1 SGB VIII verbunden war. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 12 A 11228/04.OVG | |
| Rechtsgebiete: | LBKG, KAG |
| Schlagworte: | Aufgabenträger, Aufwand, Aufwendungen, Aufwendungsersatz, Ausgleich, Beitrag, Benutzungsgebühr, Berechnung, Berechnungsweise, Betriebskosten, betriebswirtschaftlich, betriebswirtschaftlicher Grundsatz, betriebswirtschaftliche Kalkulation, Brand- und Katastrophenschutzrecht, Brand, Einsatz, Einsatzkosten, Einsatzstunden, Ersatz, Erstattung, Erstattungsanspruch, Erstattungsbetrag, Fahrzeug, Fahrzeugkosten, Feuer, Feuerwehr, Feuerwehreinsatz, Feuerwehreinsatzkosten, Feuerwehrfahrzeug, Feuerwehrkosten, Feuerwehrrecht, Gebühr, Jahreskosten, Jahresstunden, Kalkulation, Kosten, Kostenansatz, Kostenausgleich, Kostenersatz, Kostenersatzpflicht, Kostenerstattung, Kostenerstattungspflicht, Kostengruppen, Kostenkalkulation, Kostenpflicht, Materialkosten, Pauschale, Pauschalierung, Personalkosten, Sachkosten, Stunden, Stundensatz, Stundentarif, Umfang, Umlegung, Unfall, Verkehrsunfall, Vorhaltekosten, Vorhaltung, Zeit |
| Stichwort: | Kostenerstattungspflicht |
| Leitsatz: | Beim Kostenersatz für Feuerwehreinsätze nach § 37 Abs. 1 LBKG dürfen nicht die betriebswirtschaftlich ermittelten Jahreskosten der gesamten Feuerwehr, sondern nur einsatzbezogene Kosten zugrunde gelegt werden. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 12 A 11382/04.OVG | |
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