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Kostenerstattungsbetrag

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 5 S 210/07 vom 25.01.2008

Rechtsgebiete:AO, BNatSchG, BauGB, VwGO, KAG
Schlagworte:Bebauungsplan, naturschutzrechtlicher Eingriff, Ausgleichsmaßnahme, Zuordnung, Kostenerstattungsbetrag, Rückwirkung, Übergangsregelung, Prozesszinsen
Stichwort:Kostenerstattungsbetrag
Leitsatz:1. Ausgleichsmaßnahmen auf der Grundlage eines vor dem 01.01.1998 beschlossenen Bebauungsplans können Eingriffsgrundstücken nur in dem Umfang (nachträglich) durch Festsetzung zugeordnet werden, in dem dies unter der Geltung von § 8a BNatSchG 1993 zulässig war.

2. Zur Bestimmung und Eignung einer ein Baugebiet vor eindringendem Oberflächenwasser schützenden Flutmulde als naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme (hier verneint).

3. Dient eine als naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme festgesetzte Maßnahme vorrangig anderen Zwecken, können die Kosten ihrer Herstellung nicht gemäß § 135a BauGB 1998 auf die Eigentümer der Eingriffsgrundstücke umgelegt werden.

4. Wird eine Gemeinde zur Rückzahlung eines Kostenerstattungsbetrags verurteilt, richten sich die Prozesszinsen nicht nach § 291 BGB, sondern nach §§ 236, 238 AO.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 5 S 210/07



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 11280/04.OVG vom 07.12.2004

Rechtsgebiete:BauGB, BNatSchG
Schlagworte:Kostenerstattungsbetrag, erstattungsfähiger Aufwand, Grunderwerbskosten, Bebauungsplan, Eingriff, Natur und Landschaft, Ausgleichsbedürftigkeit, Planungsebene, Ausgleichsflächen, planinterne Sammelausgleichsflächen, nachträgliche Zuordnung, Zuordnungsfestsetzung, Reichweite, Planänderung, Bürgerbeteiligung, Planrechtfertigung, Umlegung, Umlegungsplan, Nichtigkeit, Wertermittlung
Stichwort:Kostenerstattungsbetrag
Leitsatz:1. Zur Rechtmäßigkeit eines Kostenerstattungsbetrages bei räumlicher und zeitlicher Entkoppelung der naturschutzrechtlichen Eingriffe von ihren Ausgleichsfestsetzungen.

2. Zur Berücksichtigung der Ausgleichsverpflichtung nach § 1 a Abs. 3 BauGB bei der Wertermittlung von Flächen im Rahmen der Umlegung.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 11280/04.OVG

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 5 UZ 2858/01 vom 19.02.2002

Rechtsgebiete:Baugesetzbuch
Schlagworte:Kostenerstattungsbetrag, Ausgleichsmaßnahmen, Flächenbereitstellung, Gemeindeanteil, Vorteil der Allgemeinheit
Stichwort:Kostenerstattungsbetrag
Leitsatz:Beim Kostenerstattungsbetrag, den die Gemeinden nach § 135a Abs. 3 BauGB zur Deckung ihres Aufwands für Maßnahmen zum Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft (§§ 1a Abs. 3, 9 Abs. 1a BauGB) erheben, kommt der Abzug eines auf den "Vorteil der Allgemeinheit" entfallenden Eigenanteils der Gemeinden nicht in Betracht.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 5 UZ 2858/01


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