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Kostenerstattungsanspruch von Streitgenossen im Kfz-Haftpflichtprozess

Entscheidungen der Gerichte




OLG-KOBLENZ – Beschluss, 14 W 663/02 vom 06.11.2002

Rechtsgebiete:ZPO, BRAGO, BGB, PflVG, AKB
Schlagworte:Kostenerstattungsanspruch von Streitgenossen im Kfz-Haftpflichtprozess
Stichwort:Kostenerstattungsanspruch von Streitgenossen im Kfz-Haftpflichtprozess
Leitsatz:1. Der Kostenfestsetzungsrechtspfleger muß das Sitzungsprotokoll auslegen und darf nicht an seinem formalen Wortlaut haften (hier: Klagerücknahme gegen einen von 3 Streitgenossen mit anschließender Verlesung des ursprünglichen Klageantrags gegen alle drei Streitgenossen).

2. Im Kfz. - Haftpflichtprozess darf dann nicht von der alleinigen Kostenlast des neben Fahrer und Halter verklagten Versicherers ausgegangen werden, wenn eine Person irrtümlich als Halter in Anspruch genommen wurde.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 14 W 663/02




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