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Kostenerstattungsanspruch. Untersuchungsgrundsatz

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 2 S 2468/02 vom 25.08.2003

Rechtsgebiete:KAG, VwGO
Schlagworte:Haus- und Grundstücksanschluss, Kostenerstattungsanspruch. Untersuchungsgrundsatz
Stichwort:Kostenerstattungsanspruch. Untersuchungsgrundsatz
Leitsatz:Eine weitere gerichtliche Sachverhaltserforschung ist dann nicht veranlasst, wenn bei einer substantiierten Anspruchsbegründung durch den Anspruchsteller der Gegner dem Anspruch seinerseits nicht mit substantiierten und schlüssigen Einwendungen entgegentritt (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 30.6.1994 - 4 B 136.94 -); dies gilt insbesondere dann, wenn die Schilderung von Tatsachen aus dem eigenen Lebenskreis des Anspruchsgegners an unauflösbaren Widersprüchen leidet, weil er zu dem maßgeblichen Geschehen zwei Versionen geliefert hat, die sich gegenseitig ausschließen.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 2 S 2468/02




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