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Kostenerstattungsanspruch trotz ratenloser Bewilligung von Prozesskostenhilfe

Entscheidungen der Gerichte




OLG-CELLE – Beschluss, 2 W 126/08 vom 19.06.2008

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Kostenerstattungsanspruch trotz ratenloser Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Stichwort:Kostenerstattungsanspruch trotz ratenloser Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Leitsatz:Ein Kostenerstattungsanspruch der obsiegenden Partei gegen den Prozessgegner besteht neben dem Beitreibungsrecht des beigeordneten Rechtsanwalts auch dann, wenn der Partei Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlungen bewilligt worden ist.
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 2 W 126/08




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