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Kostenerstattungsanspruch des nunmehr zuständigen örtlichen Trägers der

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BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 15.02 vom 06.02.2003

Rechtsgebiete:BSHG
Schlagworte:Sozialhilfe, Kostenerstattungsanspruch des nunmehr zuständigen örtlichen Trägers der - nach Umzud des Hilfeempfängers, Umzug des Hilfeempfängers, Kostenerstattungspflicht des bisher zuständigen örtlichen Trägers der Sozialhilfe, Zuständigkeitswechsel als Grundlage des Kostenerstattungsanspruchs des nunmehr zuständigen örtlichen Trägers der Sozialhilfe nach Umzug des Hilfeempfängers, Kostenerstattungsanspruch des nunmehr zuständigen örtlichen Trägers der Sozialhilfe nach Umzug des Hilfeempfängers.
Stichwort:Kostenerstattungsanspruch des nunmehr zuständigen örtlichen Trägers der
Leitsatz:Die infolge Umzugs des Hilfeempfängers in den Zuständigkeitsbereich eines anderen örtlichen Trägers der Sozialhilfe entstandene Kostenerstattungspflicht des bisher zuständigen Sozialhilfeträgers wird durch einen erneuten Umzug des Hilfeempfängers innerhalb des Zuständigkeitsbereichs des nunmehr zuständigen örtlichen Trägers nicht beendet.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 15.02




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