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Kostenerstattung zwischen Sozialhilfeträgern bei Umzug

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 28.03 vom 20.10.2005

Rechtsgebiete:BSHG
Schlagworte:Erstattungsanspruch des neu zuständigen Sozialhilfeträgers bei Umzug, Kostenerstattung zwischen Sozialhilfeträgern bei Umzug, Hilfebedarf nach dem Umzug, Kenntnis des neu zuständigen Sozialhilfeträgers vom -, Kenntnis des neu zuständigen Sozialhilfeträgers vom Hilfebedarf nach dem Umzug, Umzug, Erstattungsanspruch des neu zuständigen Sozialhilfeträgers
Stichwort:Kostenerstattung zwischen Sozialhilfeträgern bei Umzug
Leitsatz:Die Kostenerstattungspflicht nach § 107 BSHG setzt einen Hilfebedarf innerhalb eines Monats nach dem Umzug voraus, nicht auch, dass der neu zuständige Sozialhilfeträger davon binnen Monatsfrist Kenntnis hat.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 28.03




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